Brühl. Der Ratsausschuss für Technik und Umwelt entschied in seiner jüngsten Sitzung über vier Anträge auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren. Für die Errichtung von zwei Dachgauben und den Ausbau des Dachgeschosses auf einem Baugrundstück in der Staufferstraße gab es keine Einwände. Es entsteht eine neue Wohneinheit im Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses. Auf dem Grundstück werden insgesamt drei Kfz-Stellplätze nachgewiesen, zwei davon als Garagen. Auch in anderen Bereichen der Staufferstraße waren Dachgauben zugelassen worden.
Der Ausschuss hatte auch keine Einwände gegen den Neubau einer Balkonanlage in der Adolf-Bensinger-Straße. Neben der Stahlkonstruktion mit drei Balkonen vom Erd- bis ins Dachgeschoss soll es kleinere Veränderungen im Innenbereich des Wohnhauses geben. Das Gebäude bleibt ein Dreifamilienhaus, weitere Stellplätze sind somit nicht notwendig. Die geplante Balkonanlage passt sich als ein vorgelagertes Bauteil aus Sicht der Verwaltung der Umgebungsbebauung an. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Einstimmig genehmigte der Ausschuss die Erweiterung eines Wohnhauses durch einen Anbau im Erdgeschoss in der Lenaustraße. Dadurch soll Wohnraum von rund 23 Quadratmetern entstehen. Es bleibt ein Zweifamilienhaus, sodass keine neuen Stellplätze nötig sind. Hinsichtlich der Bautiefe gibt es vergleichbare Objekte in der Nachbarschaft.
Umbauten passen sich ein
Das gemeindliche Einvernehmen gab es ebenso für den Aufbau von zwei Dachgauben zur Straßen- und Gartenseite hin in der Hofstraße. Ansonsten wird das Gebäude nicht verändert. Das passt sich in die nähere Umgebung ein. Auch in den angrenzenden Reihenhäusern wurden bereits solche Dachgauben genehmigt.
Schließlich ging es in der Sitzung um einen Antrag zum Neubau einer Sprinkleranlage und eines Pumpenhauses in der Mannheimer Landstraße. Der ehemalige Real-Markt gehört der Edeka Südwest und wird gerade umfassend umgebaut und modernisiert. Im ersten Halbjahr 2024 soll dort ein Scheck-in-Center eröffnet werden. Der Ausschuss für Technik und Umwelt hatte das Bauvorhaben in der Sitzung im Januar einstimmig erlaubt. Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hatte daraufhin die Baugenehmigung erteilt. Der Sprinklertank mit Flachdach hat eine Höhe von über sieben Metern und einen Durchmesser von knapp elf Metern. Die Außenwände sind aus Stahlplatten. Das Pumpenhaus mit Pultdach ist viereinhalb Meter hoch und mehr als 50 Quadratmeter groß.
Für 600 Kubikmeter Wasser
Im Zuge der Projektplanung hatte sich die Anforderung an den Neubau eines Wassertanks mit rund 600 Kubikmetern Fassungsvermögen plus Pumpenhaus ergeben. Durch den Neubau kommt es zur Überschreitung der festgesetzten Baugrenze um 19,39 Metern gemäß Planungsunterlagen. Aus technischen Gründen kann der Sprinklertank nur an dieser Stelle realisiert werden.
Die Gemeindeverwaltung war der Auffassung, der beantragten Befreiung in Verbindung mit dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und des Brandschutzes bedenkenlos zustimmen zu können. „Die Sicherheit der Bürger ist uns wichtig“, betonte Bürgermeister Dr. Ralf Göck. Der Vorschlag von Dr. Peter Pott (GLB), den weithin sichtbaren Tank mit der Aufschrift „Wasser“ zu versehen, wurde in die Beschlussvorlage mit aufgenommen. Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt, der beantragten Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze wurde einstimmig entsprochen. vw
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