Brühl. Eine Pressekonferenz der etwas anderen Art erlebten die beiden vierten Klassen der Jahnschule Brühl. Denn bei dieser stellte nicht unser Redakteur Ralf Strauch die Fragen, sondern wurde stattdessen von den Kindern befragt.
Als Antwort auf die Frage aus der 4b, was die bislang spannendste Geschichte war, über die er geschrieben hat, nannte der Lokalredakteur des damals in Brühl lebenden, selbst ernannten Druiden. Ihm war damals die Gründung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen worden. Damals konnte der Journalist die Lebensgefährtin des Druiden exklusiv interviewen, woraus ein Artikel für die Schwetzinger Zeitung entstand. Auch kam die Frage auf, was die traurigste Geschichte war, über die er je berichtet hat. Der Befragte nannte Gewaltverbrechen, zum Beispiel Morde, und schwere Unfälle. Außerdem sah er einmal das Haus eines Freundes brennen, worüber er dann auch berichten musste. In der 4b war der Schüler Elias besonders aktiv. Er stellte unter anderem die Frage, ob auch Menschen mit einer Behinderung Redakteur werden dürften. Diese Frage bejahte der Journalist – die Redaktion sei barrierefrei eingerichtet. Computer können zum Beispiel für Blinde angepasst werden.
Auch in der 4a wurden interessante Fragen gestellt, beispielsweise, was ein Journalist überhaupt ist. Der Befragte erklärte, dass ein Journalist die Öffentlichkeit über verschiedene Ereignisse informiert. Er veröffentlicht Nachrichten in der Zeitung, online, im Radio oder im Fernsehen. Zusätzlich erläuterte der Lokalredakteur den Unterschied zwischen den Bezeichnungen Journalist und einem Redakteur: Letztgenannter recherchiert, fotografiert und schreibt nicht nur, er übernimmt darüber hinaus auch die Planung von Themen, die Bearbeitung von Fremdtexten und die Gestaltung der Seiten.
Gegen Ende der Befragung kam noch die Frage auf, ob man – falls eine Quelle nicht genannt werden möchte – etwas zu den Informationen im Artikel dazu dichten dürfe. Der Lokalredakteur unterstrich, dass man als guter Journalist nur das schreibe, was den Tatsachen entspreche und nachweisbar sei. Es gebe zudem Grenzen der Berichterstattung: Auch, wenn man erfahren hat, wer bei einem Verbrechen der vermeintliche Täter ist, nennt man dessen Namen nicht vollständig – es sei denn, bei dem Täter handelt es sich um eine Person des öffentlichen Lebens. Wenn selbst der Vorname, der erste Buchstabe des Nachnamens oder auch der Beruf den Täter schon identifizierbar machen würde, werden diese Informationen ebenfalls weggelassen, erklärte Strauch den Schutz von Opfern und Tätern.
Falls eine Zeitung oder ein anderes Nachrichtenmedium Falsches berichte oder massiv gegen die Regeln des Journalismus verstoße, könne der Deutsche Presserat eine Rüge gegen dieses Medium aussprechen. Dann muss die Zeitung den Fehler öffentlich richtigstellen.
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