Faktencheck - Die Auswirkungen der Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg auf das Leben in der Gemeinde / Weihnachtsmarkt steht wohl eher auf der Kippe

Corona-Kontrollen finden in Brühl durchweg Akzeptanz

Von 
Ralf Strauch
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Die Villa Meixner wird weiter adventlich vorbereitet, gleichwohl ist noch nicht klar, ob der Weihnachtsmarkt stattfindet. © gvb

Brühl. Das Land Baden-Württemberg hat wegen der hohen Corona-Werte die Alarmstufe ausgerufen. Damit ist der Zutritt in vielen Lebensbereichen oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Diese Vorgabe wurde ausgerufen, weil die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht beziehungsweise überschrittet hat und zudem die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 überschritten hatte.

Auch in Brühl sind die Kennziffern der aktuell Erkrankten auf ein Niveau geschnellt, das es bislang noch nicht gegeben hat. Wie wirkt sich das in den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens in der Hufeisengemeinde aus? Wir wagen einen Faktencheck.

Was bedeutet die Alarmstufe für den Einzelhandel im Ort?

Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote.

Wie wirkt sich das auf das geplanten Candlelight-Shopping aus?

Nur wenig, denn die gesamte Veranstaltung war vom Gewerbeverein von vornherein als abgespeckte Version geplant gewesen. Die vorweihnachtlichen Aktionen auf dem Lindenplatz und in Rohrhof – von Basarständen über Verköstigungsangebote bis hin zu Aufführungen – waren schon vor der Ausrufung der Alarmstufe gestrichen worden. Entsprechend bietet das Candlelight-Shopping diesmal eine erweiterte Verkaufszeit mit kleinen Überraschungen in den teilnehmenden Geschäften, erklärt die Vorsitzende des Gewerbevereins Bianca Mückenmüller auf Nachfrage. „Die Veranstaltung findet aber statt“, betont sie. Dabei gelten die allgemeinen Corona-Vorgaben für die Geschäfte.

Was bedeutet die Ausrufung für die Gastronomie?

Der Betrieb von Gastronomie, Vergnügungsstätten sowie Betriebskantinen und Mensen bleibt in der Alarmstufe zulässig, wobei nicht immunisierten Personen der Zutritt zu geschlossenen Räumen nicht und im Freien nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist. Der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Getränken und Speisen ausschließlich zum Mitnehmen sind ohne diese Einschränkung möglich. Die Wirte sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise verpflichtet.

Wird das auch entsprechend kontrolliert?

Ja, am Mittwoch war ein Team aus drei Mitarbeitern des Ordnungsamtes und zwei Polizisten in allen Gaststätten der Gemeinde auf Kontrollgang. „Dabei zeigte sich ein insgesamt positives Bild“, stellt Ordnungsamtsleiter Jochen Ungerer auf Nachfrage unserer Zeitung fest. Ein Wirt und ein Gast wurden bei der zweistündigen Aktion erwischt.

Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?

Wirte, die gegen die Vorgaben verstoßen, also nicht kontrollieren oder keine Nachverfolgung ermöglichen, müssen mit einem Bußgeld von 500 bis zu 10 000 Euro rechnen, wobei in der Regel 650 Euro zu zahlen sind. Gäste, die sich nicht an die Regeln halten, müssen mit 150 bis 1000 Euro Strafe rechnen – durchschnittlich liegt sie bei 200 Euro. Insofern wird für die beiden Erwischten bei der Kontrolle am Mittwoch das Abendessen sehr teuer werden.

Wie waren die Reaktionen auf die Kontrollen?

„Durchweg positiv“, bilanziert Ordnungsamtsleiter Jochen Ungerer auf Nachfrage. Die Überprüfungen durch die Behörden würden das Sicherheitsgefühl erhöhen, sei vielfach zu vernehmen gewesen. Zudem würde so gezeigt werden, dass die Regelung kein Papiertiger sei, meint Ungerer. Alle Kontrollierten hätten sich sehr kooperativ gezeigt.

Was bedeutet die neue Regelung für die Sportvereine?

Beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen die 2G-, im Freien die 3G-Regelung mit PCR-Testpflicht. Ausgenommen von dieser Testpflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht immunisierte Schüler erhalten gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines anderen geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang zum Training.

Wo kann man sich als Nichtimmunisierter in Brühl testen lassen?

Das Brühler Corona-Testzentrum, das die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Perkeo-Apotheke aufgebaut hat, öffnet seine Pforten ab diesem Freitag, 19. November, wieder in der Festhalle. Ab sofort werden die kostenlosen Schnelltests wieder montags bis freitags von 9 bis 12 und von 17 bis 19 Uhr, sowie samstags und sonntags von 10 bis 12 Uhr im Foyer der Festhalle getestet. PCR-Tests sind gegen eine Gebühr von 89 Euro möglich. Eine weitere kostenlose Schnelltestmöglichkeit in Brühl gibt es täglich von 9 bis 18 Uhr an der OMV-Tankstelle, Mannheimer Straße.

Was bedeutet das für die neue Einstufung für die Schüler?

In den Schulen gilt in der Alarmstufe – zusätzlich zu den ohnehin schon geltenden Vorgaben – ab sofort auch wieder die Maskenpflicht auch am Platz.

Müssen die Kontakte der Privathaushalte wieder eingeschränkt werden?

Schon in der Warnstufe galten in Baden-Württemberg Kontaktbeschränkungen für Personen, die bewusst keine Corona-Impfung wollen. In der Warnstufe durften sich Ungeimpfte neben den Personen des eigenen Haushalts noch mit fünf weiteren Personen treffen. Das ändert sich jetzt. In der Alarmstufe sind die Kontaktbeschränkungen verschärft. Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Erwachsene, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gibt.

Was bedeutet die Alarmstufe für den Veranstaltungskalender?

Kultur- sowie Sportveranstaltungen sind unter 2G-Bedingungen zulässig. Nicht immunisierten Besuchern ist der Zutritt nicht gestattet. Wer eine Veranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Datenverarbeitung durchzuführen. „Das gilt aber bei unseren Veranstaltungen schon seit längerer Zeit, weshalb sich nicht viel ändert“, erklärt Ungerer, der zugleich für das kommunale Kulturleben verantwortlich ist. Allerdings muss nicht alles sein, was sein darf, schränkt die Gemeindeverwaltung ein. Das trifft die Risikogruppe Nummer eins, die Senioren. So finden wegen der angespannten Situation bei der Corona-Pandemie bis auf Weiteres keine Treffen der Kommunalen Altenbegegnung im evangelischen Gemeindezentrum mehr statt.

Wie sieht es mit dem Weinachtsmarkt bei der Villa Meixner aus?

Für Weihnachtsmärkte gilt in der Alarmstufe die 2G-Regelung. Nicht immunisierten Besuchern ist der Zutritt nicht gestattet. Es muss ein Hygienekonzept erstellt sowie die Kontaktdaten der Besucher erfasst werden. „Genauso planen wir bereits die ganze Zeit und so werden wir auch weiterhin für das letzte Adventswochenende“, erklärt Ungerer auf Nachfrage. Ob die beliebte Veranstaltung aber tatsächlich stattfinden wird, entscheiden Verwaltung und Bürgervertreter in der Gemeinderatssitzung am Montag, 29. November. Derzeit scheinen die Daumen sich bei einer bis dahin unveränderten Lage eher in Richtung „Nein“ zu senken, ist zu vernehmen.

Redaktion

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