Brühl. Es war ein Beschluss, der heftige Kritik auslöste. In der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt im Februar 2020 war das Einvernehmen zum Bau eines Einfamilienwohnhauses in den Kolbengärten erteilt worden. Eine entsprechende Ergänzungssatzung war dann vor etwas mehr als einem Jahr mit elf gegen sieben Stimmen auf den Weg gebracht worden. Damit sollte die bestehende Häuserreihe in dieser Straße über die eigentliche Bebauungsgrenze der Gemeinde hinauswachsen. Bislang sind dort zwischen dem letzten Gebäude und der Leimbachbrücke Gartenparzellen zu finden.
Die Freien Wähler sahen keine Notwendigkeit für diese Erweiterung, die GLB kritisierte das Vorgehen als Salamitaktik der Erweiterung einer Bebauung zulasten des Grünbereichs. Ein Nachbar machte in dem Beschluss sogar eine reine Gefälligkeitsplanung aus, wie er es nannte. Dennoch wurde im September vergangenen Jahres auf Anregung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg/Mannheim die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfes einer baurechtlichen Ergänzungssatzung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mehrheitlich angenommen. „Hierbei wurde beschlossen, dass auch ein Bauvorhaben auf dem benachbarten gemeindeeigenen Grundstück Flurstück 546/0 ermöglicht werden soll, um eine maßvolle Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung in den Kolbengärten am südlichen Ortsrand zu erreichen und die bestehende Nachfrage nach Wohnbauland zu bedienen“, erklärt die Gemeindeverwaltung damals.
Während der öffentlichen Auslegung und der Trägerbeteiligung gingen diverse Stellungnahmen ein, die nun Thema der nächsten Gemeinderatssitzung sind. Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat beispielsweise darauf hingewiesen, dass der Leimbach zu den Gewässern erster Ordnung zähle. Für den Uferbereich bestehe daher ein Bauverbot, das im Außenbereich – dazu zählt dieses Areal – im Abstand bis 50 Meter von der Uferlinie keine baulichen Anlagen erlaube. „Die in der Ergänzungssatzung dargestellten Baufenster, in denen eine Bebauung realisiert werden kann, liegen unter 50 Meter von der Uferlinie des Leimbaches entfernt“, stellt die Behörde fest. Und auch bei der notwendigen Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange sieht das Landratsamt deutliche Probleme.
Die Rechtsanwälte Philipp und Kollegen stellen zudem die städtebauliche Argumentation des Planes infrage: „Es existiert bereits ein vernünftiger Siedlungsabschluss. Es ist nicht ersichtlich, was die geplante Ergänzungssatzung dazu beitragen sollte.“ Sie stehe zudem im Widerspruch zu bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans, meinen die Juristen in ihren Einwendungen.
Angesichts dieser Argumente aus dem Landratsamt und der Kanzlei schlägt die Gemeindeverwaltung den Ratsfraktionen nun vor, von der bisher vorgesehenen Aufstellung der Ergänzungssatzung „Kolbengärten“ doch abzusehen. Bei der Sitzung am Montag, 20. November, die um 18.30 Uhr im Rathaus beginnt, werden die Bürgervertreter daher neben anderen Themen auch über das weitere Vorgehen in diesem Bereich entscheiden.
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