Brühl. Jetzt ist genau der richtige Augenblick. In den Herbstferien können die Fahrräder der Schüler entsprechend vorbereitet werden, damit sie künftig in der dunklen Jahreszeit für die übrigen Verkehrsteilnehmer sichtbar bleiben. Und für alle, denen dieses Argument nicht reicht, gibt Polizeisprecher Norbert Schätzle noch einen Grund: In den Tagen nach den Herbstferien wird die Polizei regional entsprechende Kontrollen durchführen, um die vielen dunklen Gestalten von der Straße zu holen, wie er sagt.
Der – wie es amtlich heißt – unfreiwillige Kontakt zwischen Radfahrer und Auto geht immer zulasten des Radfahrers. Sie verfügen nur über ein Mittel, einen Unfall zu vermeiden: Sie müssen für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Wenn ein Autofahrer von Weitem sieht, dass Fahrradfahrer vor ihm unterwegs sind, kann er rechtzeitig abbremsen und die Radler aufmerksam passieren. „Aus diesem Grund ist die Beleuchtung beim Fahrrad von elementarer Wichtigkeit“, so Schätzle. Es komme darauf an, die richtige Technik beziehungsweise das richtige Zubehör zu verwenden.
Das Problem ist: Fahrradfahrer werden zur dunklen Tageszeit von den Autofahrern erst sehr spät oder sogar gar nicht mehr rechtzeitig gesehen. Und dann kommt es schnell zu Unfällen mit oftmals schlimmen Verletzungen, die vermieden werden könnten. Während Autofahrer automatisch das Licht einschalten, wenn sie sich zum Beispiel frühmorgens auf den Weg machen, ist das bei Radfahrern leider nicht immer so. Deshalb klingeln die Wecker von Polizisten im Moment etwas früher. Denn sie machen sich in der dunklen Jahreszeit abseits der Ferien gleich frühmorgens auf den Weg zu den Schulen. Dabei geht es nicht darum, Bußgelder zu kassieren, sondern sie verdeutlichen sie den Kindern und Jugendlichen, wie wichtig es ist, dass das Licht am Rad immer funktionsfähig und eingeschaltet ist.
Was sagt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur Fahrradbeleuchtung? Sind Akkus erlaubt oder muss es ein Dynamo sein? Viele Radfahrer haben im Juli 2013 aufgeatmet: Seitdem ist ein Dynamo am Fahrrad nicht mehr „pflichtig“. Akku- und batteriebetrieben Fahrradlichter sind ebenfalls erlaubt. In vielen Fällen wurde der Dynamo dann durch einen Akku oder eine Batterie ersetzt. Doch das Verkehrsrecht schreibt besondere Voraussetzungen vor.
Da wundert es derzeit absolut nicht, dass bei bisherigen Überprüfungen rund jedes zweite kontrollierte Fahrrad mit Mängeln aufgefallen ist, wie die Bilanz der Polizei zeigt. Darunter waren auch Räder, die zum Schutz vor Diebstahl mit einer abnehmbaren Lichtanlage ausgestattet sind, die Fahrer hatten die Anlage aber trotz Dunkelheit nicht wieder anmontiert.
Grundsätzlich sei die Tendenz, so die Polizei, allerdings aber positiv: Der Anteil der verkehrssicheren Fahrräder steige. Das liegt laut Polizei auch daran, dass zuletzt viele neue Fahrräder gekauft wurden, die entsprechend verkehrssicher sein dürften. Doch Dunkelheit, Nebel und Regen bleiben ab sofort besondere Risikofaktoren.
Mit Beginn der dunklen Jahreszeit steht deshalb die Überprüfung von Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Fahrrädern im Fokus der polizeilichen Kontrollen – entsprechend dem Motto „Licht an! Sicherheit durch Sichtbarkeit.”
Wer als Verkehrsteilnehmer mit Licht unterwegs ist, kann nicht nur selbst besser sehen, sondern wird durch andere viel schneller wahrgenommen. Zudem kann die Überholweite besser eingeschätzt werden.
URL dieses Artikels:
https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/bruehl_artikel,-bruehl-licht-am-fahrrad-bringt-mehr-sicherheit-in-der-dunklen-jahreszeit-_arid,2014518.html