Brühl. „Oh, ich drehe schon seit Stunden hier so meine Runden“, heißt es in einem alten Songtext von Herbert Grönemeyer über die Parkplatzsuche. Dieser Mambo könnte auch für die heißen Tage rund ums Brühler Freibad gelten. Schon in normalen Jahren wird da die Suche nach einem Stellplatz zum heißen Tanz, der dann nicht selten damit endet, dass Regeln für den ruhenden Verkehr sehr großzügig von den Parkplatzsuchenden ausgelegt werden. Das ist nicht nur ärgerlich für die Anwohner der Straßen rund ums Freibad.
Enge und zugeparkte Straßen können ein Durchkommen unmöglich machen. Wenn für Rettungskräfte die Lücke zwischen den Autos rechts und links nicht ausreicht, kann das sogar lebensbedrohlich sein. Aber auch für die Mitarbeiter der Abfallentsorgung muss genügend Platz bleiben, sonst bleiben die Tonnen schlichtweg stehen.
Diese Situation war an den Tagen mit Hitzerekorden gegeben, als viele Besucher das Freibad stürmten und ihre Autos vielfach recht rücksichtslos abstellten (wir berichteten). Nicht nur in der direkten Nachbarschaft der beliebten Brühler Freizeiteinrichtung machte sich das bemerkbar, sondern in der gesamten Siedlung, dem sogenannten Musikerviertel. Dort waren manche Straßen beidseitig so zugeparkt, dass es für Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen schwer geworden wäre, hindurchzufahren, um zu einem Einsatzort zu gelangen.
Zu eng für Autos: Parkverbot in Richard-Strauß-Straße tritt in Kraft
Daher gelten an einigen Stellen im öffentlichen Raum allgemeine Halte- und Parkverbote, auf die nicht extra mit Schildern hingewiesen werden muss. Dazu gehören laut Straßenverkehrsordnung enge und unübersichtliche Straßen. In diesen Fällen ist die Breite der Fahrbahn ist entscheidend dafür, ob man sein Auto dort abstellen darf oder nicht. Parken ist laut Straßenverkehrsordnung an den Stellen verboten, bei denen zwischen den abgestellten Fahrzeugen beziehungsweise der Fahrstreifenbegrenzung ein Platz von nur noch 3,05 Metern oder weniger verbleibt. Dieser Wert ergibt aus der maximal zulässigen Breite eines Fahrzeugs von 2,55 Metern und einem jeweiligen Seitenabstand von 25 Zentimetern.
Doch diese Tatsache war offensichtlich zahlreichen Freibadbesuchern in der Hitze des Sommers entfallen. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung nun doch ein halbseitiges eingeschränktes Parkverbot in der schmalen Richard-Strauß- und der Anton-Bruckner Straße ausgeschildert – obwohl beide Straßen ein gutes Stück vom Freibad entfernt liegen, waren sie jüngst dem Parkplatzdruck ausgesetzt. Und seitdem werden vom Vollzugsdienst des Ordnungsamtes auch regelmäßig Strafzettel verteilt, um die Verkehrssicherheit durchzusetzen, wie der Leiter der Behörde Jochen Ungerer gegenüber unserer Zeitung erklärt.
Dass an Tagen mit extremem Freibadbesuch die Mitarbeiter seines Amtes nur noch zu zweit durch die Straßen rund ums Bad patrouillieren, zeigt auch, wie sehr dann bei den Verkehrsteilnehmern die Nerven blank liegen. Deshalb empfiehlt Ungerer Brühlern, ganz entspannt zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Freibad zu kommen, Besucher von außerhalb weißt der Ordnungsamtsleiter zudem auf den Öffentlichen Personennahverkehr hin. Dann muss man auch nicht in den Song von Grönemeyer einstimmen: „Die Sonne brennt und im Auto ist’s heiß – ein Hupkonzert wie von tausend Trompeten, ich will zu dir, nun steh′ ich hier, so’n Scheiß!“ Vielleicht klingt dann eher Ella Fitzgerald mit Summertime durch: „Summertime and the livin’ is easy – zur Sommerzeit lässt es sich gut leben!“
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