Brühl. Ging es in der jüngsten Ratssitzung zunächst bei den Gesprächen zum „European Energy Award“ um das Controlling von Klimaschutzmaßnahmen, beschäftigten sich die Ratsmitglieder im Anschluss mit der Änderung der Umweltförderrichtlinien mit der Praxisseite von Klimaschutzmaßnahmen. Denn Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Dächern werden, so Bürgermeister Dr. Ralf Göck, immer mehr zur Pflicht.
Bei Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen im Bestand ist in Baden-Württemberg die Installation einer PV-Anlage inzwischen vorgeschrieben. Daran, so Göck, sollten die Förderrichtlinien angepasst werden. Dabei schlug die Verwaltung vor, dass eine Förderung von PV-Anlagen nur noch auf Dächern in Bestandsgebäuden mit 100 Euro pro Kilowattpeak erfolgen solle, maximal solle der Zuschuss aber 1000 Euro betragen. Bei Neubauten entfällt sie damit in Zukunft.
Sowohl im Bestand als auch bei Neubauten soll die Installation von Stromspeichern gefördert werden. Und zwar mit 200 Euro pro Kilowattstunde, maximal aber 2000 Euro. Und schlussendlich sollen auch die sogenannten Balkonkraftwerke mit einer Pauschale von 150 Euro pro Anlage gefördert werden. Und genau in diesem Bereich beantragte Michael Till (CDU) eine Ausweitung der Förderung. Für die Solarmodule für den Balkon brachte Till eine Förderung von 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal aber 750 Euro ins Spiel. Das Programm wende sich an Mieter, die kein eigens Dach hätten und damit bis dato auch keine Möglichkeiten hätten, in diesem Sektor aktiv zu werden, um ihre Stromkosten zu senken.
Göck griff ein und erklärte, dass man bedenken müsse, dass das ein ziemlich großer Kostenpunkt werden könnte. „In Brühl gibt es viele Balkone.“ Es folgte eine Diskussion, in der die Ratsmitglieder das Für und Wider abwägten. Jens Gredel (FW) erklärte, dass eine stärkere Förderung vorstellbar sei, aber anstatt der 750 Euro doch eher 250 Euro angezeigt seien. Auch Pascal Wasow (SPD) erklärte, dass Anreize umso besser wirkten, je stärker sie seien. Als Mittelweg schlug er vor, die Zahlung auf 500 Euro zu beschränken. Darüber hinaus könne man nach einem Jahr sehen, wie sehr die Förderung und damit der Absatz für Balkonkraftwerke eingeschlagen habe.
Angesichts der verschiedenen Zahlen und Diskussionsstränge schlug Heidi Sennwitz (FW) eine Vertagung vor, konnte damit aber keine Mehrheit finden. Ihr Fraktionskollege Klaus Pietsch betonte, dass sich solche Anlagen nach vier bis fünf Jahren amortisiert hätten und eine so starke Förderung übertrieben wäre. Worauf Wasow erklärte, dass es nicht um Rendite gehe, sondern einen möglichst schnellen Klimaschutz.
Am Ende wurden der Förderung von PV-Anlagen und Speichern wie von der Verwaltung vorgeschlagen zugestimmt. Und bei den Balkonsolaranlagen fand sich für den Kompromissvorschlag, pro Modul maximal 500 Euro als Zuschuss zu zahlen, eine Mehrheit.
Vertagt wurde am Ende lediglich der Beschluss zur Übernahme der 30 Euro für einen PV-Eignungstest. Dieser Betrag fällt als Teil einer Erstberatung zur Installation einer PV-Anlage durch die Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg (Kliba) an.
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