Corona - Bislang 22. mobiler Impftermin in der Gemeinde

Sommerwelle durchaus ernst zu nehmen

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zg/ras
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Bürgermeister Dr. Ralf Göck (l.) nutzte zuletzt auch das Impfangebot des Rhein-Neckar-Kreises in Brühl. © gvb

Brühl. Viele meinen, Corona spiele aktuell keine Rolle mehr im Alltag. Doch weit gefehlt: Die Infektionszahlen steigen nach wie vor. Angesichts der auch deutlichen Zunahme von Erkrankten, merkt die Gemeindeverwaltung dann doch ein gewisses Umdenken. So gibt es vermehrten Anfragen nach einer individuell vierten Vor-Ort-Impfung.

Angesichts der derzeit steigenden Infektionszahlen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Vorsicht aufgerufen. Die Sommerwelle sei ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik. Gleichwohl organisieren die Mitarbeiter des Rathauses zusammen mit dem mobilen Impfteam des Landkreises einen weiteren Impftermin in der Hufeisengemeinde – übrigens den 22. in Brühl. In bewährter Kooperation mit dem Pflegedienst Triebskorn findet dieser Impftag am Freitag, 22. Juli, ab 10 Uhr in der Anlage des Betreuten Wohnens in Rohrhof, Ahornstraße 1 bis 5, statt.

Derjenige, der noch nicht gegen Corona geschützt ist oder eine Auffrischungsimpfung benötigt, kann also dieses Angebot vor Ort nutzen. Das Team wird alle zugelassenen Vakzine – Moderna, Biontech, Johnson und auch das neue Novavax – dabeihaben. Novavax ist allerdings ausschließlich zur Grundimmunisierung zugelassen. Eine Auffrischungsimpfung, der sogenannte Booster, ist mit diesem Impfstoff nicht möglich.

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Um Wartezeiten zu Beginn der Aktion zu vermeiden, werden wieder im Rathaus, Telefon 06202/2 00 30, Termine für Freitag, 22. Juli, von 10 bis 14 Uhr vergeben. Das Telefon ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses – Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 15 bis 17.30 Uhr – besetzt. Auch wenn ein Freizeichen ertönt, können alle Leitungen belegt sein! Womöglich muss mehrfach angerufen werden. Für die Zeit von 14 bis 16 Uhr können am Freitag, 22. Juli, nach derzeitiger Planung Impfwillige ohne vorherige Terminvereinbarung zum Spritzen kommen.

Beim Impftermin besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Für bestimmte Personengruppen ist eine vierte Impfung nur nach vorheriger ärztlicher Aufklärung möglich.

Info: Weitere Informationen zu Impfaktionen im Kreis sind unter www.rhein-neckar-kreis.de/impfaktionen abrufbar.

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