Brühl. Und plötzlich ist die Leitung tot – manchmal mitten im Gespräch. In der Wohnanlage gegenüber der Schutzengelkirche klagen die Bewohner seit einigen Wochen über Probleme mit ihrer Telefonverbindung, teilweise haben sie auch bei einzelnen Fernsehkanälen keinen vernünftigen Empfang, bisweilen spinnt auch das Internet.
„Natürlich haben wir uns schon beschwert“, meint eine Seniorin im Gespräch mit unserer Zeitung. Für sie ist das Telefon in Zeiten von Corona nämlich eine wichtige Verbindung zur Außenwelt geworden. Wenn dann über einen längeren Zeitraum auch dieser Kontakt lahmgelegt ist, dann seien die Senioren komplett isoliert, meint sie.
Doch das ist nicht das größte Problem. Es habe schon einmal die Situation gegeben, dass der Rettungsdienst verständigt werden musste, aber die Telefonverbindung ausgefallen war. Zum Glück hatte eine Nachbarin einen Hausnotruf, der über Mobilfunk funktioniert. Mit ihm habe man dann doch noch schnell Hilfe rufen können. Doch nicht alle der zumeist älteren Bewohnerinnen der Anlage verfügen über diesen wichtigen Knopf.
„Beschwert haben sich seit November schon viele von uns über die angegebene Servicenummer – wenn das nicht übers Festnetz ging, dann haben wir dort per Handy angerufen“, erinnert sich eine Nutzerin, „oft hat mein Sohn diese Anrufe gemacht“. Doch bislang ohne spürbaren Erfolg oder entsprechende Informationen zu erhalten.
Sie erinnern sich sogar, dass nach einigem Hin und Her in der Adventszeit ein Bautrupp den Gehweg vor der Wohnanlage aufgebuddelt und dann wieder zugeschüttet hatte. „Doch das hat uns nichts gebracht“, bilanzieren die Senioren im Gespräch mit unserer Zeitung.
Konzern erklärt Bedauern
„Wir bedauern die Situation wirklich“, sagt der Sprecher von Vodafone Deutschland Volker Petendorf auf Anfrage dieser Redaktion und räumt ein, dass nicht nur die Wohnanlage von diesem Problem mit den Leitungsstörungen betroffen sei, sondern rund 600 Haushalte im alten Ortskern. „Wir haben schon Tiefbauarbeiten durchgeführt und ein defektes Kabel ersetzt“, ergänzt er die Beobachtungen der Anwohner in der Hauptstraße.
Doch trotz dieser Baumaßnahme kommt es nach wie vor zu den plötzlichen Abbrüchen bei den Telefonleitungen, berichten die Anwohner. Das räumt auch Vodafone unumwunden ein, denn es gibt in diesem Bereich noch ein weiteres Problem, erklärt der Unternehmenssprecher auf unsere Nachfrage. „Irgendwo dort nutzt ein Nachbar ein Gerät, das veraltet oder für den deutschen Markt nicht zugelassen ist – das führt zu sogenannten Rückwegstörungen“, umreißt Petendorf den zweiten, viel gravierenderen Problembereich. Vereinfacht gesagt: Jedes Mal, wenn dieses Gerät angeschaltet wird, fallen zahlreiche Telefonleitungen im gesamten Gebiet aus. Die Quelle dieser Störung konnte aber bislang nicht ausgemacht werden, es wäre schlichtweg zu kompliziert, entsprechende Untersuchungen durchzuführen.
Planungen laufen auf Hochtouren
„Das ist natürlich kein haltbarer Zustand“, räumt er ein. Um dieses Problems Herr zu werden, arbeiten die Techniker von Vodafone derzeit „auf Hochtouren daran, einen neuen, besser abgeschirmten Kabelstrang auf 60 Metern in der Hauptstraße zu verlegen“. In zwei Wochen, so hofft der Unternehmenssprecher, könne dieses Kabel dann in Betrieb genommen werden und die Störungen sollten dann, so meint er, künftig nicht mehr auftreten. „Bis dahin bitten wir die Kunden noch um ein wenig Geduld“, appelliert Petendorf an die Anwohner, bei denen die Leitung bereits seit November gestört ist.
Eine Entschädigung als Entschuldigung sei aber nicht geplant, „da gibt es ja die Möglichkeiten des Telekommunikationsgesetzes“, meint der Unternehmenssprecher noch.
Möglichkeiten der Geschädigten
Und genau darauf weist auch Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Bewohner der Anlage und deren ebenfalls geschädigten Nachbarn in der Hauptstraße auf unsere Nachfrage hin. Sie könnten als Nutzer einen gewissen Schadenersatz geltend machen, der nicht erst gerichtlich erstritten werden müsse, sondern seit einer Reform der Rechtsgrundlagen von Anfang Dezember laut Telekommunikationsgesetz ab dem dritten Tag der Störung sofort eingefordert werden könne. Außerdem könne eine Minderungen bei den Entgelten berechnet werden – dazu müsse aber jeweils im Einzelfall geprüft werden, wie oft und wie lange die Verbindungen ausgefallen seien.
Es könnte sogar ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht und der Anbieter gewechselt werden, meint Buttler abschließend, doch bei einem Kabelschaden könnten auch andere Anbieter eventuell Probleme haben, „dann wäre der Schritt nutzlos“.
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