Gemeinderat

Wird die Ortsbebauung in Brühl erweitert?

Das Baugebiet bei den Kolbengärten steht unter anderem auf der Tagesordnung des Brühler Gemeinderates. Die geplante Vorgabe ermögliche eine Weiterentwicklung der vorhandenen Wohnbebauung nach Süden.

Von 
Ralf Strauch
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Die Kleingärten – Experten sprechen dort von einer „anthropogen geprägten Freifläche“ – links der Straße Kolbengärten sollen so überplant werden, dass dort künftig auch eine Bebauung mit drei Wohngebäuden möglich werden kann. Bislang endet der bebaubare Innenbereich der Gemarkungsfläche mit dem Wohnhaus in der Bildmitte. © strauch

Brühl. Eine ganze Latte von wichtigen Themen steht auf der Tagesordnung der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montag, 26. September, ab 18.30 Uhr im Brühler Rathaus. Direkt zu Beginn widmen sich die Ratsmitglieder dem Haushaltszwischenbericht des laufenden Jahres – in wirtschaftlich turbulenten Zeiten wie aktuell dürfte da ein gewisser Zündstoff im Zahlenwerk sein, das allerdings erst zur Sitzung im Detail der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

Ein weiterer Punkt, der wohl richtungsweisend die künftige Entwicklung des Ortsetters, also des bebauten Teils der Gemeinde, prägen wird, führt die Ratsmitglieder gedanklich in die Kolbengärten. Auslöser war eine Anfrage einer Bauherrin vor zweieinhalb Jahren, ob sie dort an der Grenze zur Innenbebauung im aktuellen Außenbereich der Gemeinde ihr neues Zuhause errichten dürfe. In Zusammenhang mit dem Baugesetzbuch sehe die Gemeindeverwaltung die beantragte Wohnbebauung als zulässig an, „wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist“, erklärte Bürgermeister Dr. Ralf Göck damals.

Areal in günstiger Lage

Nun liegt das entsprechende Gebiet dem Gemeinderat erneut vor. Zur Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen im Zusammenhang mit einem bebauten Ortsteil soll eine Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Der Rat soll, so schlägt es die Verwaltung vor, einem Entwurf der Planung den Weg über die Offenlage und die Anhörung Träger öffentlicher Belange mit einem entsprechenden Verfahren einebnen. „Die Gemeinde beabsichtigt mit der Ergänzungssatzung in verkehrlich und stadttechnisch günstiger Lage ein nachgefragtes Flächenpotenzial zu nutzen und zur Ansiedelung von drei Wohngebäuden bereitzustellen“, heißt es in einer Erklärung zur Vorlage.

Die geplante Vorgabe ermögliche eine Weiterentwicklung der vorhandenen Wohnbebauung nach Süden. Die künftigen Wohnhäuser dort müssten der baulichen Nutzung des angrenzenden Gebiets im Innenbereich entsprechend geprägt sein. Die bestehenden Häuser in den Kolbengärten und in der näheren Umgebung sind geprägt durch eine „lockere, zumeist zweigeschossige Bebauung unterschiedlichsten Alters“.

Mit der Ausweitung der Bebauungsmöglichkeit in diesem Bereich wolle die Gemeinde die bestehende Nachfrage nach Wohnbauland mit einer, wie es heißt „maßvollen Ergänzung“ der vorhandenen Bebauung am südlichen Ortsrand bedienen.

Die Erweiterungssatzung „Kolbengärten“ umfasst rund 0,21 Hektar und liegt am südlichen Ortsrand der Gemeinde Brühl zwischen dem Leimbach und der Straße Kolbengärten. Südlich schließen gärtnerisch genutzte Grundstücke an. Die bisherige Nutzung des zu überplanenden Areals wird als „anthropogen geprägte Freifläche“, also menschengemachtes Gebiet, bezeichnet.

Kritik der Grünen Liste

Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung Mitte August bereits mehrheitlich dem Gemeinderat empfohlen, dem Entwurf der Ergänzungssatzung sowie der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen „Kolbengärten“ zuzustimmen, die Offenlage durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Vor zweieinhalb Jahren hatte Dr. Peter Pott (GLB) in öffentlicher Sitzung betont: „Unserer Meinung nach besteht die Grenze der Wohnbebauung schon.“ Man müsse sie nicht ausweiten. Zudem ändere die Wohnbebauung die Prägung der Grundstücke komplett. Er sah durch die Zustimmung für das damals beantragte Bauprojekt die Gefahr einer Salamitaktik, denn weshalb sollte man beim nächsten Kleingarten nicht auch ein Wohnhaus zulassen und dann Stück für Stück so weiter, merkte er für eine Minderheit im Rat an. Nun stehen drei Wohnhäuser in der Planung.

Die weiteren Themen der öffentlichen Sitzung sind unter anderem die Festlegung neuer Umlageschlüssel zur Verteilung der Umlage im Zweckverband Schwetzingen – also die Frage, wie viel jede Gemeinde im Verhältnis für das Klärwerk zahlen muss – die Umgestaltung der Mündung und der Brücke des Leimbachs in den Rhein, die Umsetzung des Klimaschutz- und Energieleitbildes, die Umgestaltung des Außengeländes beim Kindergarten „Kleine Strolche“ und die Vergabe von Arbeiten im IT-Bereich des Rathauses.

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