Eppelheim. In der ersten Sitzung des Technischen Ausschusses nach der Sommerpause standen vier Bauvorhaben im Bereich von Bebauungsplänen zur Entscheidung an. Das Gremium in Eppelheim genehmigte bei einer Enthaltung den Neubau eines Wohnhauses als Doppelhaushälfte mit Carport in der Franz-Holzmann-Straße 25/1. Geplant ist eine Schleppgaube mit einer Breite von 3,72 Metern. Die Gaube auf der straßenabgewandten Gebäudeseite beeinflusst das städtebauliche Erscheinungsbild des Straßenzuges nicht. Befreiungen ähnlicher Art wurden im Baugebiet bereits erteilt. Nachbarschaftliche Interessen werden durch die vorgeschlagene Überschreitung nicht berührt.
Des Weiteren plant der Bauherr den Neubau eines Wohnhauses als Doppelhaushälfte mit Carport. Der Carport soll zusätzlich als Eingangsüberdachung dienen. Für die erforderliche Kopffreiheit an der Eingangstür muss das Carportdach am Hauptgebäude anschließen. Die zulässige Höhe für Grenzgaragen beträgt maximal 2,50 Meter über dem Gehweg beziehungsweise der Einfahrt. Geplant ist ein Carport mit einer Gesamthöhe von 2,90 Metern über dem Gehweg. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke werden nach Aufforderung des Baurechtsamts über das Bauvorhaben benachrichtigt.
Einstimmig erlaubt wurde die Errichtung von zwei Überdachungen auf Dachterrassen auf dem Baugrundstück Karl-Metz-Straße 3. Der Bauherr hatte im August vergangenen Jahres die Baugenehmigung für die Errichtung von fünf Mehrfamilienwohnhäusern und eine Tiefgarage erhalten. Als Nachtrag beabsichtigt er nun die zwei Überdachungen auf den Dachterrassen. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um das Objekt Haus B. Zwei Überdachungen auf den Dachterrassen auf dem Baugrundstück Karl-Metz-Straße 5 gingen ebenso einstimmig durch.
Ein Bauantrag in Kenntnisgabe zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport in der Franz-Holzmann-Straße 11 wurde ebenso ohne Gegenstimmen positiv beschieden. Der Carport hat eine Größe von 6,00 Metern mal 3,89 Metern.
Anpassungen im Brandschutzkonzept für Halle in Eppelheim
Eine Tektur bezeichnet in der Bauplanung die Änderung eines bereits bestehenden Bauantrags. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auch nach dem Einreichen oder einer bereits erfolgten Baugenehmigung durch die zuständige Behörde eine Änderung vorzunehmen. Der Bauherr der Dr. Hans-Peter-Wild-Sporthalle war von der Baurechtsbehörde aufgefordert worden, erneut nur die Unterlagen einzureichen, die sich auch tatsächlich im Rahmen der Tektur geändert haben. Die Änderungen in den Bauzeichnungen betreffen unter anderem Anpassungen im Brandschutzkonzept, die vom Brandschutzsachverständigen in den Bauzeichnungen ebenfalls nachvollziehbar kenntlich gemacht wurden. Der Ausschuss war einstimmig für die Tekturänderung.
Die Ausschussmitglieder stimmten gerne einer Nutzungsänderung auf dem Grundstück Rudolf-Wild-Straße 5 zu. Der Bauherr beantragt eine Wohnraumerweiterung am bestehenden Anwesen im hinteren Bereich, der von der Straße nicht einsehbar ist. Geplant ist der Abbruch mehrerer Wände in den einzelnen Geschossen, um die Wohnraumqualität zu verbessern. Zudem soll aus dem vorhandenen Dach ein Flachdach entstehen.
In der Seestraße 35 entsteht ebenfalls weiterer Wohnraum. Der Ausschuss genehmigte einstimmig die Nutzungsänderung des Erdgeschosses. Es entstehen drei Räume und ein Bad, ein Vorraum und zwei Stellplätze.
In der Johann-Sebastian-Bach-Straße 6 plant der Bauherr einen Anbau mit einem Balkon im ersten Obergeschoss. Der Balkon soll eine Grundfläche von 36 Quadratmetern haben. Die Wohnung im Erdgeschoss soll durch ein Esszimmer erweitert werden. Das Baufenster wird nicht überschritten. Der Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wurde einstimmig angenommen. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke werden nach Aufforderung des Baurechtsamts über das Bauvorhaben benachrichtigt.
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