Eppelheim. Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung in der Eppelheimer Rudolf-Wild-Halle dem Kauf des Anwesens Albert-Lortzing-Straße 5 zum Preis von 770 000 Euro zu. Die Immobilie war der Stadt im Januar zum Erwerb angeboten worden. Das 630 Quadratmeter große Grundstück ist mit einem frei stehenden Dreifamilien-wohnhaus und einer Doppelgarage bebaut. Das Gebäude entstand 1971, der Ausbau des Dachgeschosses erfolgte 1974.
Die Wohnfläche beträgt insgesamt rund 277 Quadratmeter, verteilt auf je eine Vierzimmerwohnung im Erdgeschoss und im Obergeschoss mit jeweils knapp 105 Quadratmetern und eine Dreizimmer-wohnung im Dachgeschoss mit 67,5 Quadratmetern. Im Keller befinden sich neben dem Heizungs- und Öltankraum noch zwei Kellerräume sowie ein Hobby- und ein Wasch- und Bügelraum.
Erbbaurecht mit 770 000 Euro
In einem Sachverständigengutachten vom Dezember war der Verkehrswert des Erbbaugrundstücks mit Erbbaurecht mit 770 000 Euro festgestellt worden. Mit dem Erwerb des Anwesens möchte die Stadt Eppelheim weiteren Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen und von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen bereitstellen. Im Haushaltsplanentwurf für 2023 sind dafür bereits 850 000 Euro eingeplant. Bei dem vorliegenden Immobilienangebot wird eine Provision in Höhe von 27 800 Euro fällig.
Stadtrat Linus Wiegand (CDU/FDP) fragte, ob die Stadt mit dem Immobilienvertreter auch den bestmöglichen Preis ausgehandelt habe. Wegen des Erbbaurechts für das Grundstück entstünden für die kommenden Jahre ständig Kosten. Es gebe einen „Renovierungsstau“, der sich deutlich bemerkbar machen werde. Deshalb sollte der angebotene Kaufpreis noch einmal verhandelt werden. Bürgermeisterin Patricia Rebmann erklärte, Nachverhandlungen seien sinnlos: „Es gibt viele Interessenten, die den Preis bezahlen werden.“
„Sollten unbedingt zugreifen“
Christa Balling-Gündling (Grüne) stimmte zu: „Wir müssen kaufen, weil wir zu wenig Wohnraum haben.“ Renate Schmidt (SPD) bezeichnete das Angebot als realistisch: „Wir sollten unbedingt zugreifen.“ Mit dem Erwerb stünden drei großzügige Wohneinheiten zur Verfügung. Bernd Binsch (Eppelheimer Liste) war ebenfalls dafür. Eine Container-Lösung wäre laut ihm die schlechtere Alternative. Das Gremium war einstimmig für den Erwerb des Anwesens in der Albert-Lortzing-Straße 5.
Der Gemeinderat genehmigte darüber hinaus die Satzungsänderung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Die Gemeindeprüfanstalt hatte empfohlen, die Satzung hinsichtlich der Fälligkeitsregelung zu präzisieren. Zudem besteht nach der derzeitigen Fassung eine Regelungslücke, da die Behörde einen neuen Gebührenbescheid erlassen muss, wenn die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft über dem im Gebührenbescheid festgelegten Zeitraum hinaus in Anspruch genommen werden muss. Nach der seitens der Gemeindeprüfungsanstalt vorgeschlagenen Regelung gilt die Festsetzung des Gebührenbescheids auch für künftige Veranlagungszeiträume weiter, bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbescheid ergeht. Das Gremium war einstimmig für die Beseitigung dieser Regelungslücke.
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