Schule am Kraichbach

Auch Hockenheimer Schüler schon Opfer von Cybermobbing

Die achte Klasse der Hockenheimer Schule am Kraichbach spricht mit Polizeioberkommissar Marvin Axtmann über Rechte und Gefahren im Internet.

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zg/ms
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„Das Internet vergisst nie“ – die Klasse acht mit Klassenlehrer Manuel Schlosser (l.) und Polizeioberkommissar Marvin Axtmann (r.). © Tony Vellappallil

Hockenheim. „Das Internet vergisst nie“ – Polizeioberkommissar Marvin Axtmann zeigte sich begeistert von Niklas’ Antwort während seines Besuchs in der Klasse acht der Schule am Kraichbach. Klassenlehrer Manuel Schlosser und seine Schüler luden Axtmann im Rahmen der Unterrichtseinheit „Jugendliche und das Recht“ ein, um mehr über die Gefahren der sozialen Medien, allen voran beim Umgang mit dem Smartphone, zu erfahren.

Axtmann übernahm Ende vergangenen Jahres die Funktion des Präventionssachbearbeiters beim Polizeirevier Hockenheim. Seit vielen Jahren arbeitet die Schule eng mit der örtlichen Polizei zusammen. „Wir sind sehr dankbar für die Präventionsangebote der Polizei, da unsere Schüler dadurch nicht nur wichtige Infos zur Strafmündigkeit aus erster Hand bekommen, sondern auch ein normaler und respektvoller Umgang mit Polizisten angebahnt und vertieft wird“, sagt Schlosser.

Kein erhobener Zeigefinger

Axtmann betonte gleich zu Beginn, dass es ihm wichtig sei, nicht mit erhobenem Zeigefinger vor der Klasse zu stehen, sondern gemeinsam mit den Schülern Tipps zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Smartphone zu erarbeiten. Die Jugendlichen erzählten von ihren Erfahrungen auf Snapchat, Instagram oder TikTok. „Wenn mir langweilig ist, nutze ich TikTok, dann ist mir nicht mehr langweilig“, meinte Constantin.

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as
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Leider wurden Schüler der Klasse aber auch schon Opfer von Hass-Kommentaren oder Cybermobbing. Auch Bilder wurden schon ungefragt weitergeschickt. Der Polizist erklärte den Schülern die Persönlichkeitsrechte sowie das Kunsturheberrecht. Schüler Samir meldete sich gleich: „Man muss den anderen erst mal fragen, ob man Fotos verschicken darf, auf denen er zu sehen ist.“

Anhand mehrerer Fallbeispiele mussten die Schüler entscheiden, was erlaubt ist und was nicht. Die Schüler wussten sofort, dass man niemanden auf der Schultoilette oder in der Umkleide fotografieren darf. Axtmann erklärte dies mit dem Recht auf die Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nach einer Fragerunde zu seinem Beruf baten die Schüler Axtmann gleich, zu anderen Themen wieder in die Klasse zu kommen. Neben Vorbeugung von Mediengefahren bietet die Polizei auch Gewalt- und Drogenprävention für Schulklassen an.

Axtmann wünschte bei der Verabschiedung einen interessanten Vormittag im Amtsgericht Schwetzingen, das die Klasse ein paar Tage später für zwei öffentliche Gerichtsverhandlungen besuchte. 

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