Hockenheim. Der Neubau des Altenheims St. Elisabeth in der Karlsruher Straße wächst deutlich sichtbar dem Himmel entgegen und es ist absehbar, wann der neue Trakt, der an den bereits bezogenen andockt, eingeweiht werden kann. Dann wird das Altenheim St. Elisabeth endgültig und mit allen Bewohnern in die Karlsruher Straße umziehen und das Gebäude in der Rathausstraße, das zurzeit noch als Übergangslösung dient, verwaist. Weshalb es die Stadt erwerben und als Quartier für die Flüchtlingsunterbringung nutzen will.
Ob diese Pläne Wirklichkeit werden, darüber hat der Stadtrat bei seiner Sitzung am Mittwoch, 15. Februar, zu entscheiden. Bei dieser Sitzung im Bürgersaal des Rathauses wird die Zukunft des Gebäudes in der Rathausstraße 8 im Mittelpunkt stehen.
Gemeinderat in Hockenheim tagt: 260 Personen sind unterzubringen
Noch befindet sich das Gebäude im Eigentum des Rhein-Neckar-Kreises. Wenn die Räumlichkeiten in ihm frei sind, das Dachgeschoss ist derzeit nicht belegt, bietet es sich laut der Stadtverwaltung gut für die Unterbringung von Flüchtlingen an. Und hier steht die Stadt noch im Soll. Im vergangenen Jahr hätte sie insgesamt 260 Flüchtlinge aufnehmen müssen, am Ende waren es 139 Menschen, die auf das Kontingent der Stadt angerechnet wurden. Im laufenden Jahr beträgt die Aufnahmequote für Hockenheim 139 Personen, womit in der Addition der beiden Jahre in der Großen Kreisstadt Raum für in der Summe 260 Geflüchtete geschaffen werden muss.
Womit die Rathausstraße eine optimale Lösung für die Stadt wäre. Sofern sie sich mit dem Kreis über den Kaufpreis einigt. Denn bei den ersten Verhandlungen stand eine Kaufsumme von 6,5 Millionen Euro im Raum. Ob seit Dezember, als das Thema erstmals im Rat aufploppte, Bewegungen in die Verhandlungen gekommen sind, wird sich bei der Ratssitzung zeigen, wenn dort die Details zum Kaufvertrag diskutiert werden.
Und noch jemand hat bei dem Deal ein Wort mitzureden – das Regierungspräsidium, das den Haushaltsplan 2023 der Stadt genehmigen muss. Und nur mit dem O.K. aus Karlsruhe kann der beabsichtigte Kauf vollzogen werden.
Befassen wird sich der Rat ferner, nach den üblichen Regularien zu Beginn, Anfragen und Bekanntgaben, mit einem Maßnahmenbeschluss zum weiteren Vorgehen im Schulzentrum und mit der Fortschreibung des Bedarfsplans für die Feuerwehr. Bestimmt werden soll der Zeitrahmen für die Festlegung der Schöffen und Jugendschöffen in den Geschäftsjahren 2024 bis 2028 und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan soll für ein Grundstück in der Mittleren Mühlstraße auf den Weg gebracht werden.
Das Vorhaben war schon einmal Gegenstand im Rat, damals war der Bau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und Tiefgarage sowie von zwei Doppelhaushälften geplant gewesen. Nun hat der Vorhabenträger umgeplant und will statt des Doppelhauses ein Mehrfamilienwohnhaus mit fünf Wohneinheiten errichten. In der Summe also zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 13 Wohneinheiten. Angesichts der Wohnungsknappheit in der Stadt empfiehlt die Verwaltung die Zustimmung zu dem Vorhaben, zumal die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat runden den öffentlichen Teil der Sitzung ab, zu dem die Bevölkerung eingeladen ist.
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