Hockenheim. Es heißt wieder „Ahoi“ und „Olé“ – am Samstag, 18. Februar, zieht ab 13.31 Uhr beim 62. Hockenheimer Fasnachtszug eine große Narrenschar durch die Straßen. Für einen reibungslosen Ablauf sind einige Regelungen zu beachten, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Dabei steht Sicherheit an oberster Stelle. Wie Birgit Rechlin, Geschäftsführerin des Veranstalters Hockenheimer Marketing-Verein (HMV) auf Anfrage mitteilt, wurde die Zahl der Security-Mitarbeiter auf über 100 aufgestockt.
Nach wie vor sind „Rußige“ und „Bepelzte“ als Umzugsteilnehmer ausgeschlossen, bestätigt Rechlin. Gruppen, die wiederholt mit Unruheherden in Zusammenhang gebracht wurden, sind seit 2015 nicht mehr als Teilnehmer zugelassen.
Straßensperrungen sind am Umzugstag ab 10.30 Uhr vorgesehen. Aus dem Verkehr genommen sind die Schwetzinger Straße, die Untere und Obere Hauptstraße (zwischen Parkplatz Eichhorn und Schwetzinger Straße beziehungsweise Kaiser-straße) sowie die Rathausstraße, die Parkstraße (zwischen Rathausstraße und Luisenstraße), die Jahnstraße (zwischen Rathausstraße und Heidelberger Straße) und die Ernst-Wilhelm-Sachs-Straße (ab Feuerwehr bis Friedhof). Die Sperrungen werden aufrechterhalten, bis die Reinigungsarbeiten beendet sind.
Einsatzfahrzeuge brauchen Raum
Für die Einsatzfahrzeuge des DRK und der Polizei sind am Samstag ab 10 Uhr beide Seiten des Parkplatzes in der Ottostraße hinter der Stadthalle und dem Rathaus gesperrt. Auch auf dem Zehntscheunenplatz darf am Umzugstag ab 10 Uhr nicht geparkt werden. Auf dem Marktplatz gilt aufgrund des Auf- und Abbaus schon aktuell bis Montag, 20. Februar, ein Haltverbot.
Die Stadtbibliothek hat am Faschingssamstag, 18. Februar, und Faschingsdienstag, 21. Februar, geschlossen. Medien, die an den beiden Tagen fällig wären, wurden um eine Woche verlängert. Ab Mittwoch, 22. Februar, ist die Stadtbibliothek wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
Aufgrund des Fasnachtszugs fährt der „RingJet“ nur verkürzt bis um 10.42 Uhr. Am Montag, 20. Februar, fährt der „RingJet“ wieder wie gewohnt. Die betroffenen Haltestellen des BRN auf der Umzugsstrecke werden am Umzugstag von 10.30 bis 18.30 Uhr nicht angefahren.
Alkohol tabu an der Zehntscheune
Am Tag des Fasnachtszugs ist es auf dem Zehntscheunenplatz untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren oder mitzuführen, ebenso wie Glas. Eine Zuwiderhandlung gilt als Ordnungswidrigkeit. Der Parkplatz P 1 wird gesperrt und überwacht, um Ansammlungen zu verhindern. Security und DRK sind auch nach dem Umzug im Einsatz.
Info: Weitere Informationen zum Fasnachtszug auf https://hockenheimer-marketing-verein.de/
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