Hockenheim. Hockenheim möchte „eine sozial stabile, integrative und ausgewogene örtliche Bevölkerungsstruktur im Stadtgebiet fördern“ und hat dafür die Vergabekriterien für Baugrundstücke geändert. Isabella Gargiulo-Kaiser vom Fachbereich Stadt- und Umweltplanung erläuterte in der jüngsten Gemeinderatssitzung den Sachverhalt.
Im Sanierungsgebiet „Obere Hauptstraße Süd“ im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans laufen derzeit die Maßnahmen zur Erschließung der Bauplätze. Die Erschließung des Gebiets wird noch im Mai abgeschlossen sein, sodass im Anschluss die Ausschreibung und Vermarktung der Grundstücke erfolgen kann.
Neue Vergabekriterien für Baugrundstücke in Hockenheim
Die 2009 beschlossenen Vergabekriterien müssen deshalb aktualisiert werden. Die neuen Vorgaben sind von der Verwaltung unter Einbeziehung der Kanzlei Rittershaus in den vergangenen Monaten erstellt worden. „Sie stellen unter Beachtung auch der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs einen Beitrag zur Sicherung von sozial stabilen Bevölkerungsstrukturen im Stadtgebiet sicher“, hieß es dazu im Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Der Gemeinderat sollte die Festlegung des Quadratmeterpreises sowie die Vergabe gegen Höchstgebot oder anhand der neuen Vergabekriterien beraten und beschließen. Bei der Vergabe nach den neuen Kriterien soll zwar nicht zum Höchstgebot verkauft werden, allerdings soll der Preis marktüblich sein und die Käufer nicht subventionieren. Durch die städtebauliche Entwicklung entstehen zwei Grundstücke für die Bebauung mit je einem Mehrfamilienhaus sowie einem Einfamilienhaus und zwei Doppelhaushälften.
Gemeinderat Hockenheim: Diskussion über Baugrundpreise
Jochen Vetter (FWV) eröffnete die Diskussionsrunde: „Wir tun uns schwer mit einer Entscheidung.“ Für Bärbel Hesping (CDU) ist Baugrund „ein wertvolles Gut“. Der Beschlussvorschlag beinhalte einen „schönen Plan für ein kleines Baugebiet“. Philipp Kramberg (FDP) unterstützte die transparenten und nachvollziehbaren Vergaberichtlinien als „sozial“ und „familiär“.
Adolf Härdle (Grüne) fand die Vorlage „etwas verwirrend“ und schloss sich der FDP-Fraktion an. Das familienorientierte Angebot spiele bei der Entscheidungsfindung eine wichtige Rolle. Gabi Horn (FWV) stellte den Antrag, die Grundstücke für die Mehrfamilienhäuser zum Höchstgebot zu verkaufen. So eine Bebauung könne heutzutage eigentlich nur noch ein Investor stemmen.
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Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Gemeinderat beschloss bei vier Enthaltungen, die Grundstücke im Bereich des Sanierungsbebauungsplans „Obere Hauptstraße Süd“ zum Festpreis unter Berücksichtigung der Vergabekriterien zu veräußern, wobei für die Mehrfamilienhäuser ein Festpreis von je 750 Euro pro Quadratmeter und bei dem Einfamilienhaus sowie den beiden Doppelhaushälften ein Festpreis von je 700 Euro pro Quadratmeter festgelegt wurde. Für dieses Haushaltsjahr ist vorgesehen, im Bereich des Baugebiets „Obere Hauptstraße Süd“ 700.000 Euro an Grundstückserlösen zu vereinnahmen.
Punktesystem für Vergabe von Wohngrundstücken in Hockenheim
Für die Vergabe von Wohngrundstücken für Einfamilien- und Doppelhaushälften sind künftig Lebensumstände und Ortsbezug entscheidend, die in ein Punktesystem einfließen. Für Wohngrundstücke, auf denen Mehrfamilienhäuser als Häuser mit mindestens drei abgeschlossenen Wohneinheiten errichtet werden können, kommt es auf soziale Aspekte wie die Verpflichtung zur Schaffung eines Anteils an sozialem Wohnraum an.
Der jeweilige Antragsteller hat unter Beachtung des bestehenden öffentlichen Baurechts ein Wohngebäude auf dem Wohngrundstück innerhalb von drei Jahren ab Vertragsschluss bezugsfertig mit Außenputz fertigzustellen, bei Mehrfamilienhäusern innerhalb von vier Jahren. Die Stadt kann sonst vom Antragsteller das Wohngrundstück zurückfordern.
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