Ortstermin - Landgericht Mannheim verhandelt in Auseinandersetzung zwischen Adi Graf und der Stadt auf dem Zehntscheunenplatz / Urteilsverkündung am 30. August

Rechtsstreit um Wasserschaden vor der Klärung

Von 
Matthias Mühleisen
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Feuchtgebiet: Am Übergang vom Zehntscheunenplatz zur Karlsruher Straße stehen Oberbürgermeister Marcus Zeitler (v. l.), Adi Graf, Rechtsanwalt Robert Mehrmann und Sachverständiger Lothar Thürer vor der Wand, die durch anstehendes Regenwasser immer wieder nass wird. Nach Grafs Überzeugung wurde das Pflaster bei der Neugestaltung des Platzes nicht sachgerecht verlegt, die Wand sei weder durch ein richtiges Gefälle noch durch eine Rinne vor Durchfeuchtung geschützt. © Lenhardt

Für Demonstrationszwecke ist das Wetter schlicht zu schön: Hätte es am Montagvormittag wie aus Eimern geschüttet, wäre die Anschaulichkeit wesentlich besser gewesen. Doch trotz Sonnenscheins stellt Richter Schäfer nach dem kompakten Ortstermin zwischen Karlsruher Straße und Zehntscheune fest: „Das war doch jetzt sehr aufschlussreich.“

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Mannheim ist nach Hockenheim gekommen, um im Verfahren um die Schadenersatzklage wegen Wasserschäden am Wohn- und Geschäftshaus in der Karlsruher Straße 5 durch den Umbau des Zehntscheunenplatzes einer Entscheidung näher zu kommen. Denn das zieht sich inzwischen seit knapp sechs Jahren hin.

Kläger Adi Graf ist überzeugt, dass die Entwässerung des Zehntscheunenplatzes nicht sachgemäß eingerichtet worden ist, weshalb sich bei Starkregen das vom Platz abfließende Wasser an der Außenmauer seines Gebäudes staut, die an der Passage zur Karlsruher Straße gegenüber dem ehemaligen Drogeriemarkt Müller verläuft.

Wie berichtet, kritisiert Graf, das Pflaster hätte mit einem Gefälle weg von der Hauswand verlegt werden müssen, um die Einwirkung des Regenwassers auf die Wand und die Durchfeuchtung des Mauerwerks zu verhindern. Eine durchgehende Rinne parallel zum Sockel fehle zum Schutz seines Eigentums ebenfalls, außerdem sei der Abfluss zu gering dimensioniert. Dass beim Verlegen des Pflasters und der Anlage der Begrünung eine Abdichtung und nicht nur eine Noppenfolie zum Einsatz hätte kommen müssen, ist ein weiterer Kritikpunkt Grafs.

Ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten vom Juni 2017 belege, dass das Grundwasser keinen Einfluss auf den Schaden habe, es liege drei Meter unterhalb des Gelände-niveaus.

OB braucht Urteil als Grundlage

„Sehen Sie eine Möglichkeit, dem Kläger entgegenzukommen?“, fragt der Richter Oberbürgermeister Marcus Zeitler, der mit zwei Mitarbeitern der Stadtverwaltung zur Verhandlung unter freiem Himmel gekommen ist. Zeitlers Position ist klar: „Ich bin seit 2019 im Amt. Ich habe Herrn Graf schon bei einem Gespräch im Rathaus erklärt: Wir brauchen ein Urteil als Rechtsgrundlage für die Entscheidung, ob ich Steuermittel in die Hand nehmen muss, um den Platz zu ändern, oder nicht.“ Er sei nicht dabei gewesen, als der Platz angelegt wurde und müsse sich auf die Pläne verlassen, argumentiert der OB.

Weitere Erklärungen werden bei dem Termin, auf dessen Zustandekommen Adi Graf nach mehreren Verlegungen seit Anfang vergangenen Jahres wartet, nicht abgegeben, keine weiteren Fragen gestellt, auch nicht an Sachverständigen Lothar Thürer, der das Gutachten zum Thema Grundwassereinfluss erstellt hatte. Die Parteien bestätigen, ihre gestellten Anträge zu wiederholen und Richter Schäfer bestimmt nach elf Minuten Verhandlungsdauer den Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf Montag, 30. August, am Landgericht.

Betroffener Raum noch unverputzt

Graf und Thürer weisen auf dunkle Flecken auf dem Pflaster vor der betroffenen Wand: „Da stand nach dem Regen von heute Nacht noch eine Pfütze“, erklärt der Sachverständige, und Rechtsanwalt Robert Mehrmann sagt: „Ich bin der festen Überzeugung, dass das zugunsten von Herrn Graf ausgeht.“ Adi Graf, der das Haus in der Karlsruher Straße inzwischen verkauft hat, um mehr Ruhe zu haben, wie er erklärt, zeigt weitere Bilder vom Inneren des geschädigten Gebäudes. Der neue Besitzer hat den durchfeuchteten Putz von der Wandabklopfen lassen, nachdem zuvor die Holzverkleidung entfernt worden war. Der Abfluss am Übergang zur Karlsruher Straße sei ständig verstopft und zu klein dimensioniert, es werde immer wieder nass, da halte kein neuer Putz.

„Wir müssen schauen, dass wir das nach dem Urteil gütlich miteinander regeln“, sagt Graf im Anschluss an den offiziellen Termin zu Marcus Zeitler und stieß dabei auf offene Ohren. Die Anwaltskosten überschreiten mittlerweile die Schadenssumme. Vor einem Jahr sprach Graf von einem Anspruch von rund 35- bis 40 000 Euro und von „Verschwendung von Steuergeldern“. Die Stadt wollte sich vor einem Jahr aufgrund des laufenden Verfahrens nicht zu Grafs Vorwürfen äußern.

Redaktion Redakteur im Bereich Hockenheim und Umland sowie Speyer

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