Für Adi Graf (Bild) ist es eine Verschwendung von Steuergeldern, was die Stadtverwaltung tut. Seit über vier Jahren liegt er mit dem Rathaus im Clinch wegen der Auswirkungen, die die Anlage des Zehntscheunenplatzes nach seiner Überzeugung auf sein Grundstück hatte. Mehrfach zog er gegen die Stadt vor Gericht, in einem Verfahren erhielt er Recht. Das andere läuft, wird im Oktober mit einem Ortstermin fortgesetzt. Was den Hockenheimer enttäuscht und zornig macht: Wäre die Behörde gesprächsbereit gewesen, hätte die Angelegenheit mit einem Aufwand von rund 5000 Euro erledigt werden können, ist er überzeugt. Inzwischen gehe es um rund 35- bis 40 000 Euro.
Streitgegenstand sind Wasserschäden am Wohn- und Geschäftshaus in der Karlsruher Straße 5, die Graf im Juni 2016 als damaliger Eigentümer feststellte und umgehend dem damaligen Oberbürgermeister Dieter Gummer meldete. Damals wie heute in der Überzeugung, dass die Entwässerung des Zehntscheunenplatzes die Ursache dafür ist. Nach Grafs Schilderung fehlt dem Platz ein adäquates Kanalsystem. Das Gefälle in Richtung Karlsruher Straße führe dazu, dass sich bei Starkregen Wasser an seiner Außenmauer staut, die an der Passage zur Straße gegenüber dem ehemaligen Drogeriemarkt Müller verläuft.
Fehlendes Gefälle, kleiner Abfluss
Graf und sein Rechtsanwalt Jörg Faustmann (Langenfeld) monieren, dass das Pflaster mit einem Gefälle weg von der Hauswand hätte verlegt werden müssen, um die Einwirkung des Wassers und die Durchfeuchtung des Mauerwerks zu verhindern. Eine durchgehende Rinne parallel zum Sockel wäre ebenfalls ein Schutz für sein Eigentum gewesen, außerdem sei der Abfluss zu gering dimensioniert.
Darüber hinaus hätte seine Hauswand beim Verlegen des Pflasters und der Anlage der Begrünung fachgerecht mit einer Abdichtung geschützt werden müssen, nicht nur durch Verlegung einer Noppenfolie, legt Graf nach. Das Erdreich dürfe auch nicht über die Oberkante der Noppenfolie hinausreichen.
Was Adi Graf besonders ärgert, ist die nach seiner Überzeugung mangelnde Gesprächsbereitschaft der Stadtverwaltung. Ihm sei jegliches Gespräch versagt worden, aus dem Rathaus seien keine Antworten auf seine Schreiben gekommen, so dass er davon ausgehe, „dass der Rechtsstreit so lange verzögert werden sollte, bis alle Verantwortlichen sowie Dieter Gummer selbst in den Ruhestand gehen konnten“, schlussfolgert er.
Uneinigkeit nach Ortstermin
Der damalige OB hatte Grafs Anwalt Ende Juni 2016 mitteilen lassen, dass die Kanäle am Platz und an der Straße mit der Kamera untersucht worden seien und ein Wasserschaden durch schadhafte Kanäle ausgeschlossen sei. Gummer verwies in einer damaligen Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung darauf, dass die Stadt dem Badischen Gemeindeversicherungsverband die Ursachenforschung übertragen habe.
Bei Gummers Nachfolger Marcus Zeitler sprach Graf im Januar 2020 vor, schilderte seinen Fall und hatte den Eindruck, der neue Oberbürgermeister sei an einer schnellen Regelung interessiert. Schon am nächsten Tag war eine Begehung mit Vertretern des Fachbereiches Bauen und Wohnen terminiert. Dabei habe er die Hoffnung gehabt, „dass es ein Ende gibt und die Stadt endlich ihren Fehler zugibt.“
Doch der Anwalt der Stadt antwortete auf ein Schreiben von Grafs Rechtsvertreter, dass in der Unterredung keinerlei Zusammenhang zwischen einem Abwasserkanal und dem von Grad behaupteten Schaden hergestellt worden sei. Das wollte der Bürger so nicht stehenlassen und wandte sich erneut an Marcus Zeitler. Sein Brief vom 8. März, in dem er – unter Berufung auf Tonaufzeichnungen des Gesprächs – gebeten habe, die Sache richtigzustellen, sei unbeantwortet geblieben.
Eine Nachfrage der Redaktion bei der städtischen Pressestelle, wie es denn nun um die Entwässerung des Platzes bestellt sei, schafft keine neuen Erkenntnisse, die Stadt nimmt dazu keine Stellung. Pressesprecher Christian Stalf teilt mit: „Bei dem Rechtsstreit zwischen dem genannten Hauseigentümer und der Stadtverwaltung Hockenheim handelt es sich um ein schwebendes Verfahren. Das Landgericht Mannheim hat für Oktober dieses Jahres zu einem Vor-Ort-Termin auf dem Zehntscheunenplatz eingeladen. Bei diesem Termin erhalten beide Seiten erneut die Gelegenheit, sich gemeinsam über die strittigen Fragen auszutauschen und dabei alle offenen Fragen zu klären. Dies kann auch zu neuen Erkenntnissen in der Streitfrage führen, die andere Bewertungen des Sachverhalts eröffnen. Daher können wir uns zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht äußern.“
Ortstermin im Oktober
So muss Adi Graf wohl bis zum 16. Oktober warten, wenn der Richter am Landgericht Mannheim die Parteien vor Ort geladen hat. Termine für Februar und April waren nicht zustande gekommen. Dabei solle die Stadt erklären, wo das Wasser herkommt, wenn nicht durch die nach seiner Überzeugung fehlerhafte Platzentwässerung. Der Einblick in Pläne sei ihm bisher verweigert worden. Ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten vom Juni 2017 belege, dass das Grundwasser keinen Einfluss habe, es liege drei Meter unterhalb des Gelände-Niveaus.
Adi Graf, der sich auch über den Gemeinderat enttäuscht äußert, da nur zwei Mitglieder überhaupt auf sein Anschreiben reagiert hätten, ist entschlossen, notfalls in weitere Instanzen zu gehen: „Ich weiß, dass ich gewinne“, sagt er. Das Haus in der Karlsruher Straße hat er trotzdem verkauft, um mehr Ruhe zu haben.
URL dieses Artikels:
https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/hockenheim_artikel,-hockenheim-verwaltung-verschwendet-steuergelder-_arid,1678765.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.dehttps://www.schwetzinger-zeitung.de/dossiers_dossier,-karlsruher-strasse-_dossierid,180.html
[2] https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/hockenheim.html