Verhandlung

Von Polizei angeschossener Hockenheimer kommt vor  Gericht

Der 37-Jährige hatte Anfang des Jahres bei seiner Ex-Partnerin mit einer Pistole hantiert. Dem Ganzen war ein Streit vorausgegangen. Nun beginnt der Prozess.

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Matthias Mühleisen
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Das Amtsgericht fällt ein Urteil. © dpa

Das Geschehen hat die Menschen in Hockenheim in den ersten Tagen des Jahres aufgeschreckt und vor Rätsel gestellt: Ein 37-Jähriger geriet mit seiner Ex-Partnerin in deren Wohnung in Hockenheim in Streit und hantierte im Hausflur mit einer Pistole herum. Die Polizei versuchte rund 40 Minuten, ihn dazu zu bewegen, die Waffe wegzulegen und aus dem Haus zu kommen. Als er schließlich mit der Waffe – sie erwies sich als Replikat, das einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sieht – in der Hand auf die Beamten zuging, gaben zwei von ihnen sieben Schüsse ab, der Mann wurde mehrfach getroffen. Am Dienstag, 27. Juni, wird der Fall vorm Amtsgericht Schwetzingen verhandelt.

Der Mann, der wegen Drogendelikten und häuslicher Gewalt polizeibekannt war, muss sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht verantworten. Bei der Verhandlung lassen sich möglicherweise Fragen beantworten, die seit dem Geschehen am 2. Januar im Raum stehen. Fraglich war vor allem, warum der Mann trotz Aufforderung der Polizei, die Pistole wegzulegen, auf die Beamten zugegangen ist.

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Ob er zum Zeitpunkt des Geschehens unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen stand, ließ sich durch die Blutuntersuchung nicht klären, hatte die Polizei auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt. Diese sei nicht aussagekräftig gewesen, weil die Entnahme erst nach der notfallmäßigen Versorgung habe erfolgen können.

Nach Schusswaffengebrauch in Hockenheim keine Angaben gemacht

Der 37-Jährige war in stabilem Zustand in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegt worden, hatte aber auch gut zwei Wochen nach dem Ereignis keine Angaben gemacht.

Kein Thema bei der Verhandlung ist das Verhalten der Polizisten, die in dem Fall häuslicher Gewalt von der Schusswaffe Gebrauch gemacht hatten. Schon kurz nach der Tat hatte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mannheim mitgeteilt, dass kein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet wird. Dafür gebe es keinen Anlass, das Vorgehen der beiden sei weder rechtswidrig noch unverhältnismäßig gewesen. Der Ablauf des Geschehens war durch die eingesetzten Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim mittels Bodycam dokumentiert worden.

Bei dem Streit hatte es sich um einen wiederholten Vorfall von häuslicher Gewalt gehandelt, gab die Polizei bekannt. Die Ex-Partnerin des Mannes sei bereits durch das Polizeipräsidium Mannheim im Rahmen von Opferschutzmaßnahmen in Fällen von häuslicher Gewalt betreut worden, verlautete am Tag nach den Schüssen.

Redaktion Redakteur im Bereich Hockenheim und Umland sowie Speyer

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