Justiz

Marihuana bei Neurottschule in Ketsch vertickt: Dealer bekommt Geldstrafe

Ein 25-Jähriger musste sich wegen gewerbsmäßigen Verkaufs von Drogen an der Neurottschule in Ketsch am Schöffengericht in Schwetzingen verantworten. Da er „kein Großdealer“ sei, wurde eine Geldstrafe verhängt.

Von 
Heinz-Günther Fischer
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Trotz der Legalisierung von Cannabis ist der Konsum für Minderjährige verboten. Das hat sich ein Dealer in Ketsch zum Vorteil gemacht - und wurde dafür nun mit einer Geldstrafe bedacht. © picture alliance/dpa

Ketsch. Wegen des gewerbsmäßigen Verkaufs von Drogen, auch an einen Minderjährigen, musste sich ein 25-Jähriger aus Ketsch in dieser Woche vor dem Schöffengericht in Schwetzingen verantworten. In ihrer Anklageschrift warf die Staatsanwaltschaft Mannheim dem aus Syrien stammenden jungen Mann vor, im Frühjahr 2023 in Ketsch, gewerbsmäßig mit Marihuana gedealt zu haben.

Gleich zu Beginn der Verhandlung räumte der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein. Er bedauerte sein Verhalten und schilderte die daraufhin grundlegenden Veränderungen in seinem Leben. Sein eigener Drogenkonsum habe ihn in die missliche Lage und zum Dealen gebracht, um so seine Sucht zu finanzieren. Inzwischen sei er in der Altenpflege tätig und habe mit Drogen nichts mehr zu tun.

Vater von Ketscher Schüler ist auf Marihuana aufmerksam geworden

Ins Rollen kam das Ermittlungsverfahren durch die Anzeigenerstattung des Vaters eines Minderjährigen. Dessen 16-jähriger Sohn hatte im Bereich der Neurottschule von dem Angeklagten zirka zwei Gramm Marihuana für 20 Euro gekauft. Der Vater hatte sich daraufhin an die Polizei gewendet.

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Diese nahm im Anschluss daran verschiedene Treffpunkte in Ketsch in Augenschein und konnte den Angeklagten nach einiger Zeit in Gesellschaft mehrerer Jugendlicher antreffen. Hierbei führte er mehrere Portionstütchen mit Marihuana und über 1.000 Euro Bargeld mit. Aufgrund der gesamten Umstände handelte es sich offensichtlich um sogenanntes „Dealgeld“, auf dessen Rückgabe er noch in der Verhandlung verzichtete.

Drogen in Ketsch: Kontakt zu Dealer bei Neurottschule über Social Media

Interessante Details brachte der als Zeuge vernommene Minderjährige zum Vorschein. So habe er zu dem Angeklagten vor dem Kauf der Drogen keinen Kontakt gehabt. Er sei über soziale Medien auf ihn aufmerksam geworden. Die Neurottschule als Treffpunkt zu vereinbaren ging auf seine Initiative zurück.

Der sachbearbeitende Beamte des Polizeireviers Schwetzingen schilderte vor Gericht den Fortgang der Ermittlungen. Ausführlich dann seine Schilderung der Kontrolle. So traf er den Angeklagten im Bereich der Ketscher Bahnhofstraße in Gesellschaft von 5 Minderjährigen an, während ein angerauchter Joint auf dem Boden lag. Beim Angeklagten selbst konnten mehrere portionierte Päckchen mit Marihuana gefunden werden. Offensichtlich zum Verkauf bereitgehalten. Eine kleine Menge der Droge konnte anschließend noch bei der Wohnungsdurchsuchung aufgefunden werden.

Gericht hält Geldstrafe für Dealer in Ketsch für angemessen

In seinem Plädoyer machte der Anklagevertreter deutlich, dass in der Verhandlung der Nachweis des gewerbsmäßigen Drogenhandels und die Abgabe von Drogen an einen Minderjährigen erbracht werden konnten. Allerdings sei der Angeklagte „kein Großdealer“. Nach seiner Überzeugung wollte er damit vielmehr seinen Eigenkonsum finanzieren. Der Staatsanwalt sah deshalb die Voraussetzungen für einen sogenannten „minder schweren Fall“ für gegeben und hielt daher eine Geldstrafe für angemessen.

Dem schloss sich der Verteidiger in seinem Plädoyer an, wobei er insbesondere auf die Kontinuität der beruflichen Entwicklung seines Mandanten abhob.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Weimer verurteilte den 25-Jährigen zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen á 30 Euro. Der Vorsitzende sah es dabei als erwiesen an, dass der Angeklagte gewerblich gehandelt und gezielt Schüler angesprochen habe. Mit Blick auf die berufliche Perspektive teilte er die Einschätzung der Staatsanwaltschaft.

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