Ketsch. Dem aufmerksamen Vater des 16-jährigen Jugendlichen sollte vielfach gedankt werden. Er hat nicht nur konsequent seinen Sohn vor einem weiteren Drogenkonsum geschützt, sondern gleichzeitig dem Dealer, der offensichtlich bereit war, gerade junge Menschen mit Drogen zu versorgen, das Handwerk gelegt. Es fällt schwer, sich vorzustellen, in welchem Umfang der Angeklagte weitere Jugendliche und Heranwachsende ansonsten mit Drogen versorgt hätte. Es lässt auch „kein gutes Gefühl“ entstehen, wenn man sich vor Augen hält, dass der vor dem Schöffengericht verhandelte Sachverhalt für sich alleine stehen soll.
Vergleichbare Geschehen haben in der Regel eine längere Vorlaufzeit, mit dem Bemühen, sich eine entsprechende „Geschäftsgrundlage“ zu verschaffen. Leider wurden diese Aspekte in der Verhandlung vor dem Schöffengericht nicht angesprochen.
Dass alle Verfahrensbeteiligten dem jungen Mann die berufliche Perspektive nicht verbauen wollten, ist gut und richtig. Ob allerdings die ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.300 Euro die richtige Antwort auf ein solches Handeln ist, sei dahingestellt. Allein der Umstand, dass der Angeklagte zirka 1.000 Euro „Dealgeld“ besessen hat, lässt Zweifel an der Wirksamkeit dieser staatlichen Sanktionierung aufkommen.
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Schwetzinger Zeitung Plus-Artikel Kommentar Aufmerksame Eltern
Heinz-Günther Fischer lobt die offenen Augen der Erziehungsberechtigen im Ketscher Drogenfall.