Neulußheim. Der Tennisverein Lußheim hatte um eine Bezuschussung zu den Kosten dringend notwendiger Sanierungsarbeiten an der Terrasse des Clubhauses sowie für eine Erneuerung des Beregnungssystems an zwei Plätzen der Außenanlage gebeten. Die Kosten würden zusammen rund 30 900 Euro betragen, hieß es im Schreiben des Tennisvereins an die Gemeindeverwaltung.
In seiner jüngsten Sitzung sollte der Gemeinderat eine Finanzspritze von zehn Prozent der Gesamtkosten genehmigen. Nach der bisherigen Handhabung der Förderrichtlinien ist es üblich, dass Lußheimer Vereine, die einen Zuschuss in der Nachbargemeinde beantragen können, lediglich die Hälfte des in den Richtlinien genannten Betrags bewilligt bekommen, um die Gleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen zu gewährleisten. Die „förderfähigen Kosten“ sollten hier großzügig ausgelegt werden, schrieb die Verwaltung in den Beschlussvorschlag.
Dr. Markus Hartmann (Grüne) ging ausführlich auf die Richtlinie von 2002 ein. Für die Förderung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen würden danach folgende Voraussetzungen gelten: Es muss sich um einen örtlichen Verein handeln, die Maßnahmen müssen förderfähig nach den Richtlinien des Badischen Sportbundes beziehungsweise des Regierungspräsidiums Karlsruhe sein und es müssen Eigenmittel oder Eigenleistungen erbracht werden. Nur dann wird ein Zuschuss von 20 Prozent gewährt.
Der Beschlussantrag im vorliegenden Fall schlage jedoch mit Hinweis auf die bisherige Handhabung vor, dass zehn Prozent der Gesamtkosten gefördert werden sollen, erläuterte Hartmann. An einigen Beispielen zeigte er auf, dass sich das Gremium seit Juni 2019 „in keinem Fall vollständig an die Förderrichtlinie gehalten“ habe. Bei der Bezuschussung des Tennisvereins Lußheims ergäben sich drei Möglichkeiten: Streng nach der Förderrichtlinie zu entscheiden, nach den Entscheidungen der vergangenen zwei Jahre zu handeln oder so zu fördern, dass der Verein noch in Altlußheim die Gesamtkosten teilweise erstattet bekommt.
Die Grünen-Fraktion stellte den Antrag, die Vorlage um diese drei Beschlussvorschläge zu erweitern. Die vergangenen Entscheidungen hätten gezeigt, „dass die Richtlinie starke Schwächen und Veränderungsbedarf aufweist“. Es sei nicht definiert, was ein „örtlicher Verein“ und was ein „Lußheimer Verein“ sei. Letzterer würde auch in Altlußheim gefördert: „Es besteht die Möglichkeit sowohl der Bevorteilung als auch der Benachteiligung.“ Die bestehende Maßgabe sei nicht mehr viel wert und müsse grundlegend überarbeitet werden. „Wir brauchen eine an die aktuelle Situation angepasste Richtlinie, auf die sich unsere Vereine und der Rat berufen können und an die wir uns auch tatsächlich halten“, appellierte Hartmann an das Gremium. Er wollte sich bei der Abstimmung enthalten.
Die Fraktionen nahmen eine kurze Auszeit zur Beratung. Kein Verein in Neulußheim könne sich über die gängige Bezuschussung beschweren, meinte Bürgermeister Gunther Hoffmann. Sven Nitsche (FWV) sah „wieder einmal den Versuch, eine Gleichheit herzustellen, wo man keine Gleichheit zu hundert Prozent erreichen kann“. In der Vergangenheit habe man sich gut an der Richtlinie orientieren können. Er stehe zum Verwaltungsvorschlag.
Monika Schroth (Grüne) verwies auf die Richtlinien des Badischen Sportbundes. Die Möglichkeiten, eine Lösung zu finden, sollten „nicht einem Würfelspiel gleichen“. Andreas Sturm (CDU) signalisierte eine uneinheitliche Abstimmung seiner Fraktion. Man dürfe andere Neulußheimer Vereine nicht benachteiligen. Hanspeter Rausch (SPD) meinte, der Sitz des Tennisvereins sei in Neulußheim. Der Verein habe schon immer viel Eigenleistung erbracht und nie Aufgaben an die Gemeinde delegiert. Ein Zuschuss von 20 Prozent sei in Ordnung. Ingeborg Bamberg (WfN) sagte, es gehe nicht um große Beträge: „Nicht so viel diskutieren, einfach in die Förderrichtlinien schauen und entscheiden.“ Die Voraussetzungen seien erfüllt.
„Verhalten ist nicht in Ordnung“
Thomas Birkenmaier (CDU) warf Hartmann vor, sich als Mitglied des Tennisvereins für den Antrag starkzumachen: „Das hat ein Geschmäckle.“ Wenn man einmal damit anfange, mehr zu geben, „dann wollen alle mehr“.
Mit acht Ja- und sechs Nein-Stimmen genehmigte das Gremium einen Zuschuss von 20 Prozent der tatsächlichen Kosten und somit 6180 Euro für den Tennisverein Lußheim.
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