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Brennholzmachen im Wald: Darauf muss man achten

Wer in den Wald geht und Holz sägen möchte, muss sich vorher mit der richtigen Schutzkleidung und einem Motorsägenführerschein ausstatten.

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Polterholz liegt im Hardtwald in Oftersheim. © Lin

Oftersheim. Die Winterzeit ist kalt und nass, da wünscht man sich ein warmes Feuer im Ofen mit knisternd flammendem Holz. Wenn die Bäume ihr Laub verloren haben, beginnt im Wald die Zeit der Holzernte und damit auch die Zeit zum Brennholzmachen für die nächsten Jahre. Deshalb weisen die Förster des Kreisforstamtes auf die richtige Art der Brennholzaufarbeitung hin.

Wer Holz im Wald machen möchte, müsse grundsätzlich an einem Motorsägenlehrgang teilgenommen haben. „Der Nachweis muss im Wald mitgeführt werden“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Kreisforstamtes und der Gemeinde Oftersheim. Die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) seien einzuhalten. Nachlesen könne man diese im Internet bei den Berufsgenossenschaften. Bei gefährlichen Waldarbeiten – und dazu gehöre das Brennholzmachen – dürfen nur Personen mitarbeiten, die dazu körperlich in der Lage und mindestens 18 Jahre alt sind, heißt es weiter.

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Marcus Oehler
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Bei der Arbeit müsse zudem die „Persönliche Schutzausrüstung“ (PSA) getragen werden. Sie bestehe aus einem Schutzhelm in Verbindung mit einem Gesichts- und Gehörschutz, Schutzhandschuhen, einer Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhen. „Schuhe mit Stahlkappen genügen nicht“, warnt das Kreisforstamt. Um herauszufinden, ob eine Hose oder die Schuhe Schnittschutz haben, schaut man nach einem entsprechenden Siegel. Ohne Siegel ist die Ausrüstung nicht zum Arbeiten mit Motorsägen geeignet.

Rettungskette ist beim Sägen im Wald ein Muss

Im Wald könne Polterholz oder Schlagraum erworben werden. Polterholz sind meist vier bis fünf Meter lange Stämme, die am Waldweg aufgeschichtet verkauft werden. Schlagraum oder Flächenlose bestehen aus Baumkronen, die noch im Wald verteilt liegen und die man selbst an den Weg transportieren muss.

Dabei gelte: Egal, ob die Arbeiten am Weg oder im Bestand stattfinden, die Rettungskette müsse immer gewährleistet sein. Das heißt, es muss mindestens eine zweite erwachsene Person dabei sein, die im Notfall helfen oder Hilfe herbeiholen kann, heißt es weiter.

Motorsäge betriebssicher und Kettenöle abbaubar beim Brennholzmachen 

Es verstehe sich von selbst, dass eingesetzte Maschinen, Geräte und Werkzeuge in einem betriebssicheren Zustand sein müssen. Motorsägen dürfen nur mit biologisch abbaubaren Kettenölen mit dem Siegel „blauer Engel“ und Sonderkraftstoff verwendet werden. Auch dies könne durch ein Siegel auf dem Kanister überprüft werden.

Die Förster vor Ort müssen kontrollieren, ob alle Vorgaben eingehalten werden. Werden Verstöße festgestellt, können die Förster den sofortigen Abbruch der Arbeiten sowie das Verlassen des Waldes anordnen. Wer wiederholt gegen die Regelungen verstößt, kann von der Brennholzvergabe ausgeschlossen werden. „Bitte bedenken Sie: Diese Vorgaben sind keine Schikane, sondern sie dienen der eigenen Sicherheit und der Umwelt!“, so das Kreisforstamt abschließend in der Mitteilung und wünscht allen unfallfreie Arbeiten im Wald.

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