Oftersheim. Der Gemeinderat war einstimmig für eine Neukalkulation der Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen in Oftersheim und verabschiedete die neue Satzung, die ab 15. Juni Gültigkeit hat. Die Gebühren waren letztmals im Juli 2018 angepasst worden. Damals war ein Kostendeckungsgrad von 75 bis 80 Prozent angestrebt worden, im Jahr 2019 wurden tatsächlich 54 Prozent erreicht. Aufgrund der gestiegenen Kosten ist der Deckungsgrad bis 2025 sogar noch auf 36 Prozent zurückgegangen. Im Gebührenrecht gilt aber ein Kostendeckungsgebot. Mit der nunmehr angestrebten Erhöhung soll ein vergleichbarer Kostendeckungsgrad wie 2018 erreicht werden.
Die Kalkulation beruht auf dem Modell der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA), wonach im ersten Schritt der gebührenfähige Aufwand der drei Leistungsbereiche Friedhofsanlage, Bestattung und Trauerhalle ermittelt wird. Weitere Grundlage für die Kalkulation bilden die von 2019 bis 2024 durchschnittlich angefallenen Fallzahlen pro Gebührentatbestand. Die Grabarten werden nach Grabfläche und Anzahl der Grabplätze zueinander ins Verhältnis gesetzt. Für den Leistungsbereich Bestattung dient als Grundlage der Zeitaufwand des Bauhofs. Zur Kalkulation der Gebühren für die Trauerhalle und die Kühlzellen sind die Kosten anhand der Flächenverhältnisse aufzuteilen und durch die jeweiligen Fallzahlen zu dividieren.
Auswärtige müssen keinen Zuschlag mehr in Oftersheim zahlen
Bei den Bestattungen im Reihengrab und bei der Zweitbelegung steigen die Gebühren von 460 Euro vor sieben Jahren auf nunmehr 990 Euro. Die Beisetzung von Urnen steigt von 240 Euro auf 480 Euro. Die Benutzung der Trauerhalle inklusive des Aufbahrungsraumes kostet demnächst 500 Euro statt 400 Euro. Bei den Grabnutzungen schlägt ein Reihengrab mit 1650 Euro (bisher: 900 Euro) zu Buche.
Ein Urnenwahlgrab mit vier Grabstellen erhöht sich von 2500 Euro auf 4600 Euro. Auch die Verwaltungsgebühren gehen nach oben. Das Umbetten von Urnen kostet nun 410 Euro statt 200 Euro, die Verlegung von Platten und des Grabes mit Gestaltungsvorschriften 270 Euro statt 140 Euro. Bisher war ein Zuschlag für Auswärtige in Höhe von 20 Prozent im Sinne der Friedhofssatzung erhoben worden.
Das ist rechtlich umstritten, sodass künftig darauf verzichtet wird. Auswärtige Benutzer können zwar zurückgewiesen werden, lässt man eine Bestattung zu, kann bei der Gebührenfestsetzung keine ungleiche Behandlung erfolgen. Dr. Tobias Ober (FWV) sah eine „Entscheidung nach sorgfältiger Abwägung“.
Die Finanzierung müsse auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden. Die notwendige Erhöhung solle helfen, die tatsächlichen Kosten gerechter zu verteilen, stimmte er für seine Fraktion zu. Die Neukalkulation der Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen gehöre zur Haushaltskonsolidierung dazu, ging Annette Dietl-Faude (CDU) mit dem Vorschlag der Verwaltung mit.
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