Rathaus

Gibt es neue Bürgermeisterkandidaten in Oftersheim?

Es soll einen oder zwei neue Kandidaten für Wahl im September geben, doch noch verweist der Wahlleiter auf den Datenschutz und gibt keine Auskunft.

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Joachim Klaehn
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Hat er bereits drei oder vier Kontrahenten? Amtsinhaber Jens Geiß. © Adameit

Oftersheim. Die Gerüchteküche brodelt: Im Rathaus sollen inzwischen ein weiterer Aspirant oder gar zwei weitere Bürgermeisterkandidaten ihre Bewerbungsunterlagen abgegeben haben. Ist dem so? „Ich kann und darf zu diesem Zeitpunkt nichts dazu sagen“, sagt Hauptamtsleiter und Wahlleiter Jens Volpp auf Nachfrage, „es geht um Daten- und Kandidatenschutz.“

Fakt ist: Jens Geiß und Pascal Seidel haben ihre Bewerbungen abgegeben, Melanie Melchior hat sich öffentlich zu einer Kandidatur bekannt. Volpp weist darauf hin, dass man die Veröffentlichung den Kandidaten selbst überlassen möge.

Seit Donnerstag befindet sich die Verwaltungsspitze in einem Dilemma. Denn einerseits weiß man genau, dass eine Behörde einer Auskunftspflicht unterliegt und Paragraf 4 des Landespressegesetzes für alle Kommunalverwaltungen bindend ist. Andererseits könnte, sofern es keine explizite Absprache zwischen der Kommune und dem Kandidaten/den Kandidaten gibt, ein Bewerber „etwas in der Hand haben“ (Volpp) und juristisch vorgehen.

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Im Kommunalgesetz von Baden-Württemberg steht, dass zugelassene Bewerbungen spätestens am 15. Tag vom Bürgermeister bekannt zu machen sind. Da diese Frist nach Informationen der Schwetzinger Zeitung erst vor Kurzem begann, ist mit einer Bekanntgabe des Kandidatennamens/der Kandidatennamen bis Ende nächster Woche zu rechnen. Ernsthafte Kandidaten melden sich ohnehin bei der Tageszeitung.

Generell ist es ja auch so, dass ein Bürgermeisterkandidat – ganz gleich welcher politischen Couleur – damit rechnen muss, ab einem Zeitpunkt x als öffentliche Person zu gelten. Sonst wäre schließlich eine Bewerbung für ein solches Amt an Absurdität nicht mehr zu überbieten.

Die Bewerbungsfrist für den Chefsessel im Oftersheimer Rathaus hat am 2. Juli begonnen und endet am 22. August. Bei einer Gemeindewahlausschusssitzung wird dann festgestellt, ob die Bewerbung tatsächlich alle Kriterien erfüllt. Erst danach gelten die Bewerber als offizielle Bürgermeisterkandidaten. Es bleibt spannend, was die Namen der Geiß-Herausforderer anbetrifft.

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