Oftersheim. Eine Änderung der Verkehrsführung in der Gartenstraße hat kürzlich für Erstaunen und auch Unmut bei Radfahrern gesorgt. Zur Erinnerung: Zwischen Heidelberger Straße und der Kreuzung In den Giesen ist die Gartenstraße nur in eine Richtung zu befahren – aus Richtung Heidelberger Straße kommend.
Für Fahrradfahrer galt diese Regelung bisher nicht, sie konnten auch dieses Wegstück in beide Richtungen nutzen. Das Schild, das diese Ausnahme gestattet hat, war irgendwann weg – ohne dass es bei Anwohnern oder Nutzern der Gartenstraße kommuniziert worden wäre.
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Die Verwunderung aus der Bevölkerung führte letztlich dazu, dass die Fraktion der Freien Wähler das Thema auch in der Märzsitzung des Gemeinderats ansprach. Auf die Anfrage von Kerstin Schnabel hin erklärte Bürgermeister Pascal Seidel da, dass der Grund eine Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sei.
Auf genauere Nachfrage dieser Redaktion nutzte Seidel folgende Passage aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO zur weiteren Erläuterung: „Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 Kilometern pro Stunde, soll Radverkehr in die Gegenrichtung zugelassen werden, wenn eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist.“ Das Problem laut Verwaltung: Diese Breite ist in der Gartenstraße nicht gegeben.
Probleme beim Ausweichen
„Die Gartenstraße hat an der breitesten Stelle ungefähr 4,70 Meter“, so der Bürgermeister weiter. „Auf der rechten Seite der Gartenstraße parken durchgehend Fahrzeuge auf der Straße. Es ist teilweise nicht möglich, als Fahrzeugführer den entgegenkommenden Radfahrern auszuweichen, da Parklücken weitestgehend nicht vorhanden sind. Die Straße wird durch die parkenden Fahrzeuge noch einmal eingeengt und es steht teilweise lediglich eine Straßenbreite von ungefähr 2,20 bis 2,50 Metern zur Verfügung.“
So habe es laut Seidel mehrfach den Fall gegeben, dass Radfahrer aufgrund von Unsicherheit bei entgegenkommenden Autos auf den Bordstein ausweichen mussten. Daraufhin habe sich bei der jüngsten Verkehrstagfahrt mit der Polizeidirektion Mannheim die Entscheidung ergeben, die Einbahnstraßenregelung auch für Radfahrer geltend zu machen. „Grundsätzlich sind wir bestrebt, dort, wo es rechtlich möglich ist, den Radverkehr auch in Einbahnstraßen zuzulassen (und ohnehin den Rad- und Fußgängerverkehr bei verkehrlichen Entscheidungen stärker in den Blickpunkt zu rücken). Leider ist es im Fall der Gartenstraße aufgrund der Straßenbreite nicht möglich“, erklärt er auf Anfrage dieser Redaktion abschließend.
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