Plankstadt. Der Bürgerbus in Plankstadt ist ein ehrenamtlich betriebener öffentlicher Bus, der von Fahrern gesteuert wird, die das Motto „Bürger fahren für Bürger“ betonen. Er hat sich zu einer tollen Institution entwickelt – insbesondere für diejenigen, die selbst kein Auto haben beziehungsweise nicht so mobil sind. Seit rund neun Jahren gibt es diesen Busbetrieb schon.
Der öffentliche Bus, der bis zu acht Fahrgäste befördern kann und nach Fahrplan auf einer festgelegten Route fährt, wird von ehrenamtlichen Fahrern gesteuert. Und er ist in dieser Zeit bereits vielfach zum Vorbild für ähnliche Angebote geworden – sogar aus Japan hatte man schon Interesse gezeigt.
Verlust der steuerlichen Gemeinnützigkeit?
Doch nun flatterte eine für viele Ehrenamtliche überraschende Nachricht ins Haus: Dem Bürgerbusverein Plankstadt, dieser rein von Freiwilligen getragenen Initiative, droht ab dem 1. Januar 2026 der Verlust der steuerlichen Gemeinnützigkeit.
Das zumindest geht aus einem aktuellen Bescheid des Finanzamts Schwetzingen hervor, das die bisherige Anerkennung der Gemeinnützigkeit aufhebt. Als der Landtagsabgeordnete Andreas Sturm (CDU) mit seiner mobilen „Ansprechbar“ erneut in Plankstadt Station machte, wurde er von Andreas Kistner vom Bürgerbusverein, der das Schreiben des Finanzamtes dabei hatte, auf die Situation aufmerksam gemacht, heißt es in einer Stellungnahme aus dessen Wahlkreisbüro.
Das Finanzamt begründet den Schritt damit, dass der Fahrbetrieb als Linienverkehr eingestuft werde und daher nicht länger als gemeinnützig gelten könne. Für den Verein hätte das weitreichende Folgen. Zwar könnten weiterhin Spenden entgegengenommen werden, diese wären jedoch nicht mehr steuerlich absetzbar. Zudem entfielen steuerfreie Aufwandsentschädigungen für die knapp 30 Fahrerinnen und Fahrer und es kämen neue steuerliche Pflichten auf den Verein zu.
CDU-Landtagsmitglied Andreas Sturm will Bundesrecht prüfen lassen
Sturm, der die Arbeit des Plankstadter Bürgerbusvereins nach eigenem Bekunden sehr schätzt und auch schon Mitglieder des Vereins im Landtag von Baden-Württemberg begrüßen durfte, hat sich zwischenzeitlich in der Sache kundig gemacht. Steuerrechtlich sei die Lage eindeutig: „Sofern ein Bürgerbusverein als reiner Ersatz oder in Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrs betrieben wird, sind die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.“
Vor Jahren habe ein Landtagskollege der SPD eine Anfrage zur steuerrechtlichen Situation von Bürgerbussen gestellt, erinnerte sich Sturm. Die Antwort habe damals gelautet, dass der „Wettbewerbsklausel nach Paragraf 65 Absatz 3 der Abgabenordnung die Anerkennung der Gemeinnützigkeit in diesen Fällen entgegenstehe“. Die bürgerschaftlichen Fahrdienste nähmen insofern Einfluss auf den potenziellen Wettbewerb wie den öffentlichen Personennahverkehr und Taxibetriebe – sie stünden damit in einer Konkurrenzsituation zu anderen Transportunternehmen. „Die derzeitige steuerrechtliche Situation ist somit eindeutig“, stellte Sturm fest.
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Doch aufgeben will der CDU-Landtagsabgeordnete laut seiner Pressemitteilung nicht: „Ich bin dafür, dass ehrenamtliches Engagement – wie hier beim Bürgerbusverein in Plankstadt – unterstützt wird. Deshalb werde ich mich in dieser Sache an das baden-württembergische Finanzministerium wenden, mit dem Ziel, dass das Land eine Initiative in Richtung Bund startet. Es handelt sich hierbei um ein Bundesgesetz, das geändert werden müsste. Ich werde daher auch unseren CDU-Bundestagsabgeordneten Olav Gutting informieren.“
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