Eisenbahnstraße

Plankstadter Ausschuss stimmt Neubau in Eisenbahnstraße zu

Ein neues Haus darf in der Eisenbahnstraße unter Vorgaben errichtet werden. Das hat der Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt entschieden.

Von 
Volker Widdrat
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Plankstadt. Der Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt entschied über einen Antrag zum Bau einer Doppelhaushälfte auf dem rückwärtigen Bereich des Grundstücks Eisenbahnstraße 9 in Plankstadt. Der stellvertretende Bauamtsleiter Michael Szeifert-Kiss informierte über das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bruchhäuser Weg, 1. Änderung“. In diesem Teilbereich (Altbestand mit rückwärtigen Bereichen) gibt es bezüglich des Maßes der Baunutzung keine Vorgaben. Das Vorhaben muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Mit einer geplanten Höhe von 7,50 Metern und zwei Vollgeschossen bleibt das Einfamilienhaus deutlich unterhalb der Bestandsbebauung in der Umgebung der Eisenbahnstraße.

Das Hauptgebäude liegt im vorgegebenen Baufenster. Allerdings überschreitet die Terrasse die hintere Baugrenze um zwei Meter in einer Breite von 8,5 Metern. Außerdem befindet sie sich auch innerhalb der im Bebauungsplan eingetragenen privaten Grünfläche, die von Bebauung frei zu bleiben hat. Der Bauherr wurde seitens des Baurechtsamtes zur Vorlage eines entsprechenden Befreiungsantrages aufgefordert. Für die Überschreitungen der Baugrenzen durch Terrassen ist eine Zulassung einzuholen, die vom Baurechtsamt, nach Stellungnahme der Gemeinde, erteilt werden kann.

Ausführliche Besprechung

Der Ausschuss diskutierte lange über das Vorhaben, vor allem darüber, dass im Hof eine nicht deutlich gekennzeichnete Fläche als Stellplatzfläche ausgewiesen wurde. In dem Teilbereich gibt es im Bebauungsplan keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze. Somit wäre ein Stellplatz für dieses Einfamilienhaus herzurichten. Ob der Altbestand hier einzurechnen ist, hat das Baurechtsamt zu klären. Außerdem liegt das Vorhaben innerhalb des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“. Der Bauherr benötigt somit auch eine sanierungsrechtliche Genehmigung.

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Die Verwaltung hatte aufgrund der bisherigen Praxis als das Wohnumfeld verbessernde Maßnahme vorgeschlagen, diese Genehmigung nur unter der Voraussetzung zu erteilen, wenn mindestens zwei Stellplätze auf dem Grundstück angelegt werden. Es sei anzunehmen, dass auch im Vorderhaus ein entsprechender Stellplatzbedarf vorhanden ist. Dadurch soll vermieden werden, dass der Parkdruck in der Eisenbahnstraße durch dieses neue Wohnhaus weiterwächst.

Gerhard Waldecker (PlaLi), Andreas Berger (CDU), Viviane Reize (GLP) und Kerstin Engelhardt (SPD) gaben ihre Zustimmung. Der Beschlussvorschlag ging ohne Gegenstimmen durch. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wurde nur unter der Voraussetzung der Herstellung von zwei Autostellplätzen auf dem Grundstück erteilt.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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