Reilingen. Unter sich war der Technische Ausschuss bei seiner ersten öffentlichen Zusammenkunft im neuen Jahr im Bürgersaal des Rathauses. Die Besucherplätze blieben verwaist. Zu entscheiden war lediglich über einige komplikationslose Bauvorhaben. Dagegen nahmen einige aktuelle Themen, abseits der eigentlichen Tagesordnung, viel Raum ein.
Bürgermeister Stefan Weisbrod hieß Dr. Stefan Reschke als neues, ständiges Mitglied des Technischen Ausschusses willkommen. Mit Marco Wolf konnte er zudem einen neuen Mitarbeiter im Bauamt begrüßen, dessen Arbeitsschwerpunkt der Umwelt- und Klimaschutz sein wird.
Sanierung eines Einfamilienhauses in der Reilinger Schillerstraße wird genehmigt
Die geplante Sanierung eines Einfamilienhauses in der Schillerstraße wurde als unproblematisch eingestuft. Die baulichen Veränderungen beschränken sich überwiegend auf das Gebäudeinnere. Von außen sichtbar wird lediglich die rückwärtig geplante Dachgaube, die mit einem Breitenmaß von 2,79 Meter deutlich unterhalb der zulässigen Obergrenzen bleiben wird. Insoweit füge sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung ein, so das einvernehmlich getroffene Fazit.
Im Juli und Oktober vergangenen Jahres war ein Bauvorhaben in der Hockenheimer Straße bereits ein Beratungsthema. Nach mehreren Anläufen scheint jetzt die finale Planung für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses gefunden und die ungeklärte Stellplatzfrage zufriedenstellend gelöst.
Das Ratsgremium konnte daher der modifizierten Baukonzeption uneingeschränkt zustimmen. Sie beinhaltet den Abbruch des vorhandenen Nebengebäudes mit Werkstatt. An gleicher Stelle soll der Neubau einer Reinigung mit zwei Wohneinheiten treten. Der dreigeschossige Baukomplex ragt bis etwa 19 Meter in das Grundstück hinein. Die Firsthöhe orientiert sich mit 13,70 Meter am Höhenmaß des nördlich angrenzenden Nachbargebäudes. Dachgeschoss und vorhandenes Wohnhaus erhalten eine Dachgaube zur Straßenseite hin und der Neubau eine zweite Gaube sowie eine Dachterrasse auf der Gebäuderückseite.
Für die insgesamt drei Wohneinheiten war jeweils ein anfahrbarer Stellplatz im vorderen Grundstücksbereich nachzuweisen. Die Reinigung im Erdgeschoss rückt daher in den neuen Plänen um 5,10 Meter vom öffentlichen Verkehrsraum ab. Für die gewerbliche Nutzung kann kein Stellplatznachweis erbracht werden, weshalb der Gemeinderat schon im November des Vorjahres einer Stellplatzablösung zugestimmt hat.
Die in unmittelbarer Nachbarschaft existente Schneiderei hält ihren Betrieb weiterhin aufrecht und ist während der Bauarbeiten zu den gewohnten Geschäftszeiten erreichbar.
Ein Wohnhaus in der Gartenstraße soll rückseitig erweitert werden. Die Bauplanung sieht vor, den dortigen Anbau aufzustocken und damit den vorhandenen Wohnraum um ein weiteres Zimmer mit etwa 20 Quadratmeter Wohnfläche zu vergrößern. Das Dach wird als flach geneigtes Pultdach dargestellt. Das Einfügungsgebot sahen die Gremiumsmitglieder als erfüllt an. Insoweit war das erklärte kommunale Einvernehmen Formsache.
Bauvorhaben eines landwirtschaftlichen Betriebs in Reilingen entspricht den Vorgaben
Als mit dem geltenden Baurecht vereinbar hielt der Technische Ausschuss das Bauvorhaben eines landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich. Auf dem Anwesen am Sandweg soll ein Verbindungsgebäude mit Fluchttreppe die nahezu zehn Meter breite Lücke zwischen zwei bestehenden Containeranlagen schließen. Der Gesamtkomplex wird dann eine Gesamtlänge von 38,6 Metern aufweisen.
Im Erdgeschoss des Neubaus entsteht eine Küche mit Speiseraum. Im ersten und zweiten Obergeschoss sind ein Aufenthaltsraum und insgesamt fünf Wohnungen vorgesehen. Das dreigeschossige Gebäude erreicht eine Höhe von 8,90 Meter und passt sich an die seitlich anschließenden Containeranlagen an. Überbaut wird eine Grundfläche von 142 Quadratmetern.