Reilingen. Art und Maß einer künftigen Bebauung des Grundstücks Ziegelstraße, Ecke Alte Friedhofstraße stehen noch nicht final fest. Denn der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan hat längst noch keine Planungsreife erlangt. Noch vor der Sommerpause hatte deshalb der Technische Ausschuss das Einvernehmen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten versagt.
Ungeachtet der noch auszuräumenden Differenzen hat der Investor jetzt für den anstehenden Abriss des Gebäude-Altbestandes eine Ausnahme von den Vorgaben der Veränderungssperre beantragt. Sie wurde einstimmig erteilt. Am 24. Juni hatte der Technische Ausschuss mehrheitlich entschieden, dass ein Bauvorhaben am Mühlweg mit einem um 46 Zentimeter über das Regelmaß hinausgehenden Sockel verwirklicht werden kann. Dem Befreiungsantrag hatte daraufhin die Baurechtsbehörde entsprochen. Die Genehmigung musste allerdings wegen fehlerhaft berechneter Abstandsflächen wieder zurückgenommen werden.
Die erneut eingereichten, modifizierten Pläne gehen von unveränderter Sockelhöhe aus. Es verringert sich aber die Geschosshöhe, womit das Wohnhaus nur noch 10,61 Meter hoch wird (zuvor 11,10 Meter). Bei identischer Sockelhöhe wurde das kommunale Einvernehmen bereits durch die Verwaltung wiederholt und ein nochmaliger Ratsbeschluss entbehrlich.
Zum Guten gewendet hat sich die Situation für einen Bauherrn in der Bürgermeister-Kief-Straße. Er darf für seinen schon vor Jahren errichteten Wintergarten doch noch eine nachträgliche, baurechtliche Legalisierung erwarten.
Wintergarten zugestimmt
Noch Mitte 2019 war das kommunale Einvernehmen versagt worden. Jetzt wurde eine Dispens von den planungsrechtlichen Vorgaben für möglich gehalten, weil die maximal zulässige Grundflächenzahl noch nicht ausgeschöpft ist, Terrassenüberdachung und außerhalb des Baufensters liegende Terrassenteile zurückgebaut werden. Notwendig wird zudem die Übernahme einer Flächenbaulast. jd
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