Gericht

41-Jähriger in Schwetzingen wegen Drogendelikten verurteilt

Das Urteil lautet auf ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe. Das liegt auch in einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten begründet.

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Volker Widdrat
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Das Amtsgericht fällt ein Urteil. © dpa

Schwetzingen/Hockenheim/Eppelheim. Der Mann wirkte nervös, als der Streifenwagen die Speyerer Straße in Hockenheim entlangfuhr. Schnellen Schrittes wollte er weitergehen. Doch die Polizeibeamten schauten während der Personenkontrolle genauer hin. Im Rucksack des 41-jährigen Deutschen fanden sie unter anderem Amphetamin, Ecstasy und Marihuana, was die Polizisten auf einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln schließen ließ. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung seiner Freundin in Eppelheim waren weiteres Rauschgift, aber auch Dealer-Utensilien gefunden worden. Wegen gewerbsmäßigem Handeltreiben stand der 41-Jährige nun vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen.

Der gebürtige Mannheimer hat keine Ausbildung. Seit sechs Jahren ist der Vater eines achtjährigen Sohnes und einer siebenmonatigen Tochter sowie eines 16-jährigen Jungen aus einer vorherigen Beziehung arbeitslos und lebt von Hartz IV. Im Alter von elf Jahren habe er mit dem Konsum von Kokain und Amphetamin angefangen, gab der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte zu Protokoll. Er kaufe bei Bekannten und sei noch nie in Therapie gewesen. Im Gefängnis habe er zum ersten Mal Kontakt zur Drogenberatung aufgenommen.

Sein Mandant zeige sich „zur Verhaltensänderung bereit“, sagte Verteidiger Hanns Larcher. Die aufgefundenen Drogen sollen für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sein. Den Einkauf will der 41-Jährige mit Hartz IV finanziert haben: „Ich verkaufe nichts, auch nicht an gute Freunde.“

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Volker Widdrat
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Richterin Sarah Neuschl rechnete kurz hoch. Bei den handelsüblichen Preisen reiche das Arbeitslosengeld dafür nicht aus. Und warum er bei der Kontrolle über 160 Verschlussbeutel dabeigehabt und in der Wohnung eine Feinwaage aufbewahrt hatte, konnte er auch nicht erklären.

Rechnung geht nicht auf

Die 31-jährige Freundin musste nicht aussagen. Das Paar soll seit März verlobt sein und möchte nächstes Jahr heiraten. Einen Antrag soll es gegeben haben, einen Verlobungsring nicht, stellte das Gericht fest.

Polizeibeamte berichteten von der Personenkontrolle und der Wohnungsdurchsuchung. Der Angeklagte habe stark nach Marihuana gerochen. Im Rucksack hatten die Beamten noch einen Schlagstock gefunden. Die Wohnung der Verlobten sei „stark verwahrlost“ gewesen, so eine Polizistin. „Überall lagen Drogen rum. Mittendrin spielten kleine Kinder. Auf dem Balkon standen Cannabispflanzen.“ Die Beamten hatten zudem mehrere Schlagringe entdeckt. Die Auswertung eines Smartphones hatte keine Hinweise auf Chats bezüglich Drogenhandels ergeben. Das Vorstrafenregister weist zahlreiche Eintragungen aus, unter anderem wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, Betrug, Drogenbesitz, Diebstahl, Beleidigung und Fahren ohne Führerschein. Das hatte immer nur zu Geldstrafen geführt.

Für Oberstaatsanwalt Jochen Seiler sprach alles dafür, dass der 41-Jährige auch verkauft hat: „Ein reger Handel.“ Für den Eigenkonsum hätten ihm gut 1000 Euro pro Monat gefehlt. Der Beschuldigte habe keine Lebensperspektive und „nur lauwarme Bemühungen“ wegen einer Drogentherapie unternommen, forderte der Anklagevertreter ein Jahr und sechs Monate Gefängnis.

Chance auf Therapie vertan

Für Verteidiger Hanns Larcher habe es der 41-Jährige nie geschafft, von den Drogen wegzukommen. Er sei aber zum ersten Mal in Haft. Der Anklagevertreter verkenne die Situation in einer Justizvollzugsanstalt: „Das gibt eine Selbstfindungsphase mit erfahrenen Knackis.“ Er habe die Drogen zusammen mit anderen Süchtigen gekauft, für den Eigenkonsum und um Mengenrabatt zu bekommen. Ein Jahr auf Bewährung sei ausreichend, dazu als Auflage eine stationäre Drogentherapie.

Der zweite Verteidiger Kayahan Aydin meinte, die Untersuchungshaft habe den 41-Jährigen geprägt: „Er will Struktur in sein Leben bekommen und sollte dabei mit geeigneten Bewährungsauflagen begleitet werden.“ Das Schöffengericht urteilte auf ein Jahr und vier Monate wegen Handeltreiben und Besitz.

Bei der breiten Polytoxikomanie habe man ihm den Eigenkonsum nicht geglaubt, führte die Vorsitzende Richterin Sarah Neuschl aus: „Ihre Rechnung funktioniert nicht.“ Das Gericht habe die mindere Qualität des Rauschgifts berücksichtigt, die Beweislage sei aber erdrückend gewesen. Es gebe keine positive Sozialprognose, er sei vielfach auch einschlägig vorbestraft und seit Jahren drogenabhängig. Seine Tagesstruktur bestehe aus „Drogen einkaufen, konsumieren und handeln“. Eine stationäre Therapie direkt aus der Haft sei die einzige Chance, vom Rauschgift wegzukommen, meinte die Vorsitzende: „Den Weg wollten Sie aber nicht gehen.“

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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