Auch Feuerwerk an Silvester verboten

Alkoholverbot ab Samstag an vielen Orten im Rhein-Neckar-Kreis

An verschiedenen Orten im Kreis ist der Alkoholkonsum und -verkauf ab dem morgigen Samstag und/oder das Abbrennen von Feuerwerk verboten - darunter sind auch Orte in Schwetzingen, Oftersheim, Hockenheim, Altlußheim und Plankstadt.

Von 
Michael Ströbel
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Schilder wie dieses zum Alkoholverbot im Jungbusch dürften bald auch an diversen Orten im Rhein-Neckar-Kreis auf das neue Verbot aufmerksam machen. © Lisa Wazulin

Rhein-Neckar. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat in Abstimmung mit der Polizei ein Verbot ausgesprochen, an bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums, Alkohol auszuschenken und zu konsumieren. Auch das Abbrennen von Feuerwerk ist in diesen Bereichen verboten worden.

Entsprechende Vorgaben sind bereits mit der baden-württembergischen Corona-Verordnung angeordnet worden.

In der dazugehörigen Allgemeinverfügung werden nun verschiedene öffentliche Plätze in insgesamt 25 Kommunen des Landkreises benannt, für die ein Alkoholverbot gilt. Ein Verbot für das Abbrennen von Pyrotechnik betrifft 30 Kreiskommunen. Beide Allgemeinverfügungen treten am morgigen Samstag, 11. Dezember, in Kraft.

Das Verbot des Alkoholkonsums und -ausschanks gilt auf den benannten Plätzen ab morgen und gilt, solange auch die Alarmstufe II in Baden-Württemberg gilt. Das Pyrotechnikverbot gilt für den Silvestertag (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar). Beide Dokumente sind ab sofort unter dem Link www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen abrufbar – dort können auch alle Kommunen und definierten Örtlichkeiten nachgelesen werden. Grundlage für beide Verbote ist der Paragraf 17b der baden-württembergischen Corona-Verordnung. Demnach seien laut Landratsamt die Gesundheitsämter verpflichtet, gemeinsam mit den betroffenen Städten und Gemeinden Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten festzulegen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.

 

Aus dem Verbreitungsgebiet der Schwetzinger Zeitung/Hockenheimer Tageszeitung sind folgende Kommunen vom Alkoholverbot betroffen:

Gemeinde Altlußheim:

  • Rathausplatz
  • Messplatz
  • Salier-Platz

Große Kreisstadt Hockenheim:

  • Zehntscheunenplatz
  • Marktplatz
  • Messplatz inkl. Ludwig-Grein-Straße
  • Fortunapassage
  • Karlsruher Straße (zwischen Oberer Hauptstraße und Schubertstraße)
Gemeinde Oftersheim:
  • Grillhütte, Areal um die Grillhütte
  • Rollschuhbahn
  • Brücke unter der B 291 beidseitig der Bahnlinie (Nähe Drogeriemarkt Rossmann, Verlängerung des Radwegs Albert-Schweitzer-Straße sowie gegenüber der Bahnlinie Nähe des Bolzplatzes Nord-West)   

Gemeinde Plankstadt:

  • Rathausplatz
  • Helmlingplatz
  • alle Spiel- und Bolzplätze; Skater- und Dirtpark
  • Castelnau-le-Lez Anlage
  • 1200-Jahr-Park; Vorplatz Vogelpark
  • Festplatz
  • Quartiersplatz Antoniusquartier
  • Bouleplatz
  • 1250-Jahr-Hütte im Raingewannweg
  • Mehrzweckhallenparkplatz
  • Gelände Humboldtschule
  • Gelände Friedrichschule
  • Parkplatz Streitlach
  • Hasenpfad am Friedhof     

Das Verbot, an Silvester und Neujahr Feuerwerk abzubrennen gilt für die folgenden Bereiche: 

Große Kreisstadt Schwetzingen

  • Schlossplatz  komplett  (zwischen  Carl-Theodor-Straße  1  und  Schlossstraße) inkl. Weg der Hofmusik (Zwischen Schlossplatz und Dreikönigstraße) 
  • Mannheimer  Straße  /  Kleine  Planken  (zwischen  Dreikönigstraße  und  Wildemannstraße)

Außerdem wie beim Alkoholverbot:

Gemeinde Altlußheim:

  • Rathausplatz
  • Messplatz
  • Salier-Platz

Große Kreisstadt Hockenheim:

  • Zehntscheunenplatz
  • Marktplatz
  • Messplatz inkl. Ludwig-Grein-Straße
  • Fortunapassage
  • Karlsruher Straße (zwischen Oberer Hauptstraße und Schubertstraße)

Gemeinde Oftersheim:

  • Grillhütte, Areal um die Grillhütte
  • Rollschuhbahn
  • Brücke unter der B 291 beidseitig der Bahnlinie (Nähe Drogeriemarkt Rossmann, Verlängerung des Radwegs Albert-Schweitzer-Straße sowie gegenüber der Bahnlinie Nähe des Bolzplatzes Nord-West)   

Gemeinde Plankstadt:

  • Rathausplatz
  • Helmlingplatz
  • alle Spiel- und Bolzplätze; Skater- und Dirtpark
  • Castelnau-le-Lez Anlage
  • 1200-Jahr-Park; Vorplatz Vogelpark
  • Festplatz
  • Quartiersplatz Antoniusquartier
  • Bouleplatz
  • 1250-Jahr-Hütte im Raingewannweg
  • Mehrzweckhallenparkplatz
  • Gelände Humboldtschule
  • Gelände Friedrichschule
  • Parkplatz Streitlach
  • Hasenpfad am Friedhof  

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