Amokfahrt

Amokfahrt in Mannheim: Verdächtiger wollte sich von Polizei erschießen lassen

Der Mann, der am Montagmittag in der Mannheimer Innenstadt mit einem Auto zwei Menschen getötet haben soll, soll Polizistinnen und Polizisten aufgefordert haben, ihn zu erschießen.

Von 
Sebastian Koch
Lesedauer: 
Mit diesem Auto soll Alexander S. am Montagmittag auf den Planken zwei Menschen getötet und weitere verletzt haben. © Michael Ruffler

Mannheim. Der Mann, der am Montagmittag in der Mannheimer Innenstadt mit einem Auto zwei Menschen getötet und mindestens elf weitere teilweise schwer verletzt haben soll, soll vor seiner Festnahme Polizistinnen und Polizisten aufgefordert haben, ihn zu erschießen. Entsprechende Berichte bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mannheim am Donnerstagabend dieser Redaktion.

Diese Tatsache könnte für ein psychisches Motiv der Tat sprechen. Der 40 Jahre alte Alexander S. hatte sich vor seiner Festnahme mit einer Schreckschusswaffe in den Mund geschossen. Nachdem er das Krankenhaus wieder verlassen konnte, wurde er am Dienstag in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in elf Fällen vor. Er hat sich bislang nicht geäußert.

Verdächtiger hat sich 2018 rechtsextrem auf sozialen Netzwerken geäußert

Die Behörden gehen derzeit von einem psychischen Motiv aus. Vieles deutet aber darauf hin, dass Alexander S. in der Vergangenheit auch Gruppen angehörte, die der rechtsextremen Szene und den Reichsbürger zugeordnet werden. Der 40-jährige in Ludwigshafen wohnende Mann war 2018 vom Amtsgericht Weinheim außerdem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstagabend weiterhin. Demzufolge hat Alexander S. auf Facebook unter einem Bild, das Adolf Hitler zeigt, die Parole „Sieg Heil from Germany“ gepostet.

Im Herbst 2010 war Alexander S. wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war. Zudem wurde eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt.

Alexander S. soll keine Waffenerlaubnis gehabt haben

Bei Alexander S. soll „seit vielen Jahren eine psychische Erkrankung“ vorliegen, hatten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt am Mittwoch mitgeteilt. Demnach soll er sich regelmäßig in ärztlicher beziehungsweise psychiatrischer Behandlung befunden haben, im vergangenen Jahr auch stationär.

Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft dieser Redaktion am Donnerstagabend auf Nachfrage außerdem erklärte, durfte Alexander S. die Schreckschusswaffe, die er gegen sich selbst richtete, nicht mit sich führen. Für das Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit sei eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese lag bei Alexander S. nicht vor, erklärte die Sprecherin.

Bilder mit Waffen auf einem in rechtsextremen Kreisen beliebten Netzwerk

Zuletzt hatte die Plattform Exif ein Bild veröffentlicht, das Alexander S. mit einem Gewehr im Anschlag zeigen soll. Das Bild sowie weitere, auf denen er mit Waffen posiert, sollen aus einem sozialen Netzwerk stammen, das vor allem in rechten Kreisen beliebt ist, berichtete das ZDF am Donnerstag. Auch Recherchen der „antifaschistischen“ Plattform Exif legen eine Verbindung in die rechtsextreme Szene nahe.

Behörden gehen bislang dennoch von einem psychischen Motiv aus. Zwar würden mögliche Verbindungen und Hinweise auf eine politische Motivation geprüft. „Abfragen bei verschiedenen Nachrichtendiensten führten allerdings zu keinen extremismusrelevanten Rückmeldungen. Auch bei den bisher gesichteten Asservaten konnten bislang keinerlei Anhaltspunkte für eine extremistische Gesinnung des Tatverdächtigen gefunden werden“, hieß es am Mittwoch. Eine Sprecherin des Landeskriminalamts hatte dieser Redaktion erklärt, „für die konkrete Tat“ läge nach derzeitiger Kenntnis „kein politisch motivierter Hintergrund vor, sondern vielmehr eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen“.

Redaktion Reporter in der Lokalredaktion Mannheim & Moderator des Stotterer-Ppppodcasts

Copyright © 2025 Schwetzinger Zeitung

VG WORT Zählmarke