Verwaltungsausschuss

Betreuung in Schwetzingen: Für Eltern wird es teurer

Zum Jahresbeginn 2026 sollen die Elternbeiträge für die außerschulische Betreuung an den Grundschulen in Schwetzingen steigen. So sollen die Gebühren steigen.

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Noah Eschwey
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Symbolbild: Die Gebühren für Eltern sollen steigen. © picture alliance / dpa

Schwetzingen. Im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats von Schwetzingen steht am Mittwoch, 17. September, ein Thema auf der Tagesordnung, das viele Familien unmittelbar betrifft: die Anpassung der Elternbeiträge für die außerschulische Betreuung an den Grundschulen. Zum Jahresbeginn 2026 sollen die Gebühren um zehn Prozent steigen.

Für Eltern bedeutet das eine spürbare, aber im Verhältnis zu den Gesamtkosten moderate Mehrbelastung, wie es seitens der Stadt heißt. In der „verlässlichen Grundschule“, wie die Betreuung von 7.30 bis 13 Uhr bezeichnet wird, erhöhen sich die monatlichen Beiträge von derzeit 37 auf 41 Euro. Die Betreuung bis 14 Uhr kostet künftig 54 statt 49,50 Euro, während die ganztägige Betreuung von 7.30 bis 17 Uhr von 138,50 auf 152 Euro angehoben wird. Auch die Ferienbetreuung wird etwas teurer: Hier steigen die Gebühren pro Woche zwischen 2 und 3 Euro. Die Essenspauschale erhöht sich ebenfalls leicht. Rechnet man die Gebühren auf die tatsächliche Betreuungszeit herunter, liegen die Kosten pro Stunde für Eltern weiterhin zwischen 83 Cent und 1,17 Euro – und damit im Vergleich zu anderen Angeboten sehr niedrig.

Außerschulische Betreuung: Kosten nicht gedeckt

Der Grund für die Erhöhung liegt in der deutlichen Kostenentwicklung der vergangenen Jahre. Schon 2025 belief sich der Gesamtaufwand für die außerschulische Betreuung in Schwetzingen auf knapp zwei Millionen Euro. Dem standen Einnahmen von rund 858.000 Euro gegenüber – ein Defizit von mehr als 1,1 Millionen Euro, das aus allgemeinen Haushaltsmitteln ausgeglichen werden muss. Vor allem steigende Personalausgaben sowie zusätzliche Aufwendungen für Gebäudeunterhaltung und Sachkosten belasten den städtischen Haushalt. Nach der gesetzlichen Vorgabe müssen Kommunen zunächst Benutzungsentgelte erheben, bevor sie allgemeine Steuermittel einsetzen. Die Stadtverwaltung argumentiert deshalb, dass die Anpassung unvermeidlich sei.

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Mit der Gebührenanpassung verbunden ist auch eine strukturelle Änderung im Angebot. Der bisherige Tarif für die reine Nachmittagsbetreuung von 13 bis 17 Uhr entfällt zum 31. Dezember diesen Jahres. Hintergrund ist eine organisatorische Lücke: Kinder, die nach der fünften Schulstunde bereits um 12.15 Uhr Unterrichtsschluss haben, durften bisher offiziell erst ab 13 Uhr in die Betreuung. In dieser Zeit bestand weder eine Aufsichts- noch eine Versicherungspflicht – eine Situation, die immer wieder zu Problemen und Diskussionen mit Eltern führte. Ab Januar 2026 wird daher ausschließlich die ganztägige Betreuung von 7.30 bis 17 Uhr angeboten. Für das einzige Kind, das aktuell noch im Nachmittagsmodell betreut wird, stellt die Stadt einen Platz im Ganztagsangebot bereit.

Verwaltungsausschuss Schwetzingen soll Anpassung beschließen

Während die Gebühren bislang in festen Abständen von der Stadt festgelegt wurden, soll künftig eine automatische Kopplung an die landesweiten Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände erfolgen. Diese geben jährlich Richtwerte für Kindergartenbeiträge heraus, die sich in den letzten Jahren um sieben bis acht Prozent erhöht haben. Ab 2027 sollen auch die Beiträge für die Schwetzinger Grundschulbetreuung nach diesem Muster angepasst werden. Ziel ist es, die Gebührenentwicklung langfristig transparent und nachvollziehbar zu gestalten und an die allgemeine Kostenentwicklung im Land anzugleichen.

Die Stadt betont in der Vorlage, dass Familien mit geringem Einkommen weiterhin entlastet werden. Schon heute gilt: Wer mit seinem Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet – bei Alleinerziehenden beispielsweise das anderthalbfache des Regelsatzes zur Sicherung des Lebensunterhalts – ist vollständig von den Gebühren befreit. Aktuell nehmen fünf Familien diese Möglichkeit in Anspruch. Ein zusätzlicher Geschwisterrabatt ist hingegen nicht vorgesehen, da er das städtische Defizit weiter vergrößern würde.

Der Verwaltungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 17. September, mit der Vorlage befassen und eine Empfehlung aussprechen. Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 1. Oktober. Mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 werden die neuen Sätze dann für alle Familien verbindlich.

Die Stadt betont, dass trotz der Anhebung der Beiträge die außerschulische Betreuung in Schwetzingen für Eltern vergleichsweise günstig bleibt. Gleichwohl zeigt die Entwicklung deutlich: Ohne regelmäßige Anpassungen lassen sich die steigenden Kosten für Personal, Gebäude und Ausstattung nicht mehr abfangen.

Volontariat Noah Eschwey ist Volontär in der Lokalredaktion der Schwetzinger Zeitung/Hockenheimer Tageszeitung.

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