Bundeswehr

Bund stoppt Verhandlungen über Tompkins-Gelände in Schwetzingen

Das Verteidigungsministerium hat die Gespräche über die zivile Nutzung der Tompkins Barracks gestoppt. Schwetzingen muss die Planungen vorerst aussetzen. Was das bedeutet.

Von 
Dirk Jansch
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Die Pforte zur Erstaufnahmestelle Tompkins Barracks. Perspektivisch soll auf dem Gelände ein 17 Hektar großes Gewerbegebiet entstehen. Doch die Gespröche ruhen bis auf Weiteres. Der Bund will prüfen, ob Tompkins als Bundeswehrkaserne taugt. © Dirk Jansch

Schwetzingen. Das Verteidigungsministerium hat die laufenden Verfahren zur Umwandlung ehemaliger Militärliegenschaften für zivile Zwecke vorerst gestoppt. Was bedeutet das für den weiteren Planungsprozess und wie reagiert die Stadt Schwetzingen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum hat das Bundesverteidigungsministerium die Gespräche über die zivile Nutzung von Kasernenflächen gestoppt?

Grund ist der gestiegene Bedarf an Standorten im Zuge der geplanten Wiedereinführung der Wehrpflicht und der damit einhergehenden Vergrößerung der Streitkräfte. Wie das Ministerium mitteilte, sollen alle betroffenen Areale auf ihre militärische Nutzbarkeit hin überprüft werden (wir berichteten).

Ist Schwetzingen von der Entscheidung betroffen?

Ja, auch Schwetzingen ist von dieser Entscheidung unmittelbar betroffen. Nach Angaben der Stadtverwaltung teilte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf Anfrage mit, dass die Verhandlungen über die künftige Entwicklung des Tompkins-Geländes derzeit ruhen. Über die Dauer der Prüfung könne derzeit keine Aussage getroffen werden.

Wann hat die Stadt Schwetzingen von der Entscheidung erfahren?

Die Stadt Schwetzingen hat bereits vor der Pressemitteilung des Bundesverteidigungsministeriums vom Dienstag bei den Verhandlungspartnern der BImA angefragt, ob auch Schwetzingen von den Liegenschaftsplänen des Bundes betroffen ist. Diese Anfrage erfolgte deshalb zeitnah durch das Amt für Stadtentwicklung, um weitere Planungskosten zu vermeiden. Die Stadt Schwetzingen erhielt umgehend die Antwort, dass auch Schwetzingen von den Plänen betroffen sei. „Ein entsprechendes Schreiben des Bundesministeriums für Verteidigung wurde uns dabei angekündigt, es ist jedoch nicht bekannt, in welchem Zeitraum dies erfolgt“, heißt es auf Anfrage dieser Redaktion.

Wie reagiert die Stadtverwaltung?

„Wir respektieren die Entscheidung des Bundes im Hinblick auf die aktuelle sicherheitspolitische Lage in Europa“, erklärt Oberbürgermeister Matthias Steffan. „Gleichzeitig sind wir ein Stück weit enttäuscht, weil wir in den vergangenen Jahren viel Energie in diesen Prozess gesteckt hatten und kurz vor dem Durchbruch für die Entwicklung attraktiver Wirtschaftsflächen standen.“

Wird es weitere Gespräche geben?

Man wolle den Gesprächsfaden zu gegebener Zeit wieder aufnehmen, teilt die Stadtverwaltung mit. Laut Bundesverteidigungsministerium sei davon auszugehen, dass es eine Reihe direkter Gespräche geben werde, in denen sich die Stadt Schwetzingen aktiv einbringen könne, heißt es weiter auf Anfrage dieser Redaktion.

Wie sah die bisherige Planung aus?

Die Stadt Schwetzingen hatte 2021 die Gespräche mit der BImA und dem Land Baden-Württemberg über eine Nachnutzung der Kasernenflächen aufgenommen und diesen Abstimmungsprozess seit 2022 intensiviert. In einer gemeinsamen Absichtserklärung (Letter of Intent) wurden 2023 konkrete Überlegungen für ein Nutzungskonzept entwickelt. Es folgte eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung. Seitdem arbeitete die Stadt gemeinsam mit den Partnern an den städtebaulichen Rahmenbedingungen. Der städtebauliche Entwurf wurde 2025 noch einmal in wesentlichen Einzelpunkten präzisiert. Geplant war, im oberen und hinteren Bereich des Areals auf rund 17 Hektar einen neuen Wirtschafts- und Gewerbestandort zu schaffen. Die Kasernengebäude selbst sollten mittelfristig weiterhin für die Landeserstaufnahme von Geflüchteten genutzt werden.

Wie weit war die Planung fortgeschritten?

Als nächste Schritte standen der kommunale Erstzugriff sowie die Bewertung der Grundstücke an, um anschließend in das Bebauungsplanverfahren einzutreten.

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Welche Kosten sind der Stadt Schwetzingen bisher entstanden?

Alle Schritte wurden in der vereinbarten Kostenverteilung zwischen Bund, Land und der Stadt Schwetzingen erarbeitet, teilt die Stadt Schwetzingen auf Anfrage mit. Hierfür entstanden Netto-Kosten von rund 127.000 Euro, auf die Stadt entfielen davon anteilig rund 42.000 Euro. Im Rahmen der Unterstützung und Projektbegleitung wurde 2024 von der Stadt Schwetzingen die LBBW Kommunalentwicklung GmbH (KE) als Kompetenzzentrum für Stadtentwicklung und Konversion mit 55.000 Euro beauftragt. Dieser Auftrag ist noch nicht final abgerechnet.

Was wird aus der geplanten Photovoltaikanlage?

Die geplante und projektierte Freiflächen-PV-Anlage ist nach Auskunft der Stadt ein Projekt der Bundesimmobilien. Die Stadt Schwetzingen schafft hier das erforderliche Planungsrecht mit dem bereits erfolgten Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat. „Die Überlegungen zur Projektrealisierung der Freiflächen-PV-Anlage nach der Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums sind uns derzeit noch nicht von den Bundesimmobilien bekannt“, teil die Stadt auf Anfrage mit. „Wir gehen im Moment nicht davon aus, dass die bisherigen Überlegungen und Planungen ad Acta gelegt werden.“

Wie geht es nun weiter?

Mit der Entscheidung des Bundes sind die Planungen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Wann und in welcher Form der Bund seine Prüfungen abschließen wird, ist derzeit offen.

Redaktion Redaktionsleiter Schwetzinger Zeitung

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