Schwetzingen. Übrigens ...
Was essen wir am Freitag? Lieber einen Anachias Lupus oder ein Filet vom Salvelinus Umbla? Beides ist lecker und wer den Fisch frisch bei Jochen Schuhmacher im Schwetzinger Geschäft Fisch und Fein kauft, bekommt auch gleich noch den entsprechenden Zubereitungstipp. Beim einen handelt es sich um einen Seewolf oder landläufig auch Steinbeißer genannt, beim anderen um einen Seesaibling.
Dass er beide nun auch lateinisch auf seinem Preisschild kennzeichnen muss, hat der Fischhändler bei Androhung eines Bußgeldes von den Ordnungsbehörden gelernt. Ob das nun wirklich eine Information ist, die uns Verbrauchern hilft, ist zumindest fraglich. Denn die Zahl der Lateiner in Deutschland sinkt Jahr für Jahr. Nur noch 6.4 Prozent der Schüler lernen es aktuell. Und doch gibt es die Verordnung (EU) 1379/2013, Kapitel IV, Verbraucherinformation, in der zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Fische und bestimmte Fischereierzeugnisse festgelegt wurden. Nach ihr können Fischereierzeugnisse auf der Stufe des Einzelhandels nur dann zum Verkauf angeboten werden, wenn bei der Kennzeichnung oder Etikettierung die Handelsbezeichnung der Art, der wissenschaftliche Name (in Latein), die Produktionsmethode, das Fanggebiet sowie die Fanggerätekategorie, ein Auftauhinweis und das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden.
Zumeist durchaus sinnvolle Hinweise, findet auch Jochen Schuhmacher. Aber die lateinische Bezeichnung, jetzt mal ehrlich. Schießen da die Bürokraten nicht mal wieder kräftig übers Ziel hinaus? Oder gibt es vielleicht Untersuchungen darüber, dass Lateiner besonders viel Fisch essen? Lasst es Euch schmecken und passt bitte wegen der Gräten auf, nicht dass Ihr noch am Gadus Morhua erstickt – so heißt mein Lieblingsfisch, der Kabeljau.
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Schwetzinger Zeitung Plus-Artikel Übrigens Fische nur für Lateiner?
Händler Jochen Schuhmacher aus Schwetzingen muss seine Fische jetzt lateinisch kennzeichnen. Bürokratie-Wahnsinn oder Verbraucherhilfe?