Schwetzingen/Hockenheim. „Sie kenn’ ich“, so begrüßt eine Mitarbeiterin den Grünen-Kreisrat Adolf Härdle bei seinem Informationsbesuch in der Notfallambulanz der GRN-Klinik in Schwetzingen. Nicht nur als Patient, auch in seiner Funktion als Mitglied des GRN-Aufsichtsrates, erfährt er in den letzten Jahren bei Gesprächen mit Mitarbeitern, mit welcher Empathie und Professionalität das Notfallambulanz-Team einschließlich der Mitarbeitenden des Ärztlichen Bereitschaftsdienst ihren Dienst versehen.
Es verwundert deswegen nicht, wenn Bürgerinnen und Bürger, Landtagsabgeordnete und Oberbürgermeister sich für den Erhalt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Schwetzingen einsetzen, demonstrieren und Unterschriften sammeln. Mit über 25 000 Notfällen in der GRN-Notfallambulanz und um die 14 000 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KVBW (ÄBD) erfahren die beiden Einrichtungen einen außerordentlich hohen Zuspruch.
Die 2016 getroffenen Absprachen mit der KVBW, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst an die Notfallambulanz der GRN-Kliniken anzubinden und räumlich zu integrieren, werden so nicht eingehalten. Die Synergieeffekte der abgestimmten Zusammenarbeit zum Vorteil der betroffenen Patientinnen und Patienten würden damit entfallen.
Auswirkungen der Schließung des Bereitschaftsdienstes auf Schwetzingen
Es sei nicht unwahrscheinlich, dass die Menschen, die eigentlich den Bereitschaftsdienst benötigen, künftig nicht den Weg nach Mannheim in die nächste KV-Praxis auf sich nehmen, sondern häufiger die GRN-Notfallambulanz in Schwetzingen aufsuchen, sagt Adolf Härdle nach seinen Gesprächen vor Ort. „Dies wird neben einer enormen Zunahme der ambulanten Notfälle eine stärkere Belastung des Personals zur Folge haben“, ist Härdle überzeugt. Zu erwarten seien längere Wartezeiten und – was nicht zu vernachlässigen sei – ein weiterer Anstieg des Defizits in der Klinik. Erfüllen doch die Notfallambulanzen eine gesellschaftliche Aufgabe, deren Erlöse nicht immer auskömmlich sind. Angesichts des jetzt bereits bestehenden Defizits der GRN-Kliniken von aktuell um die 27 Millionen Euro, das weitgehend vom Landkreis zu tragen ist, eine wenig erfreuliche Entwicklung.
Während die GRN-Notfallambulanz der Erstversorgung akuter, schwerwiegender Erkrankungen sowie Verletzungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Knochenbrüche diene, stelle der Ärztliche Bereitschaftsdienst eine Vertretung der Hausärzte außerhalb der Öffnungszeiten, wie nachts oder am Wochenende, dar, erläutert Härdle auch den Besuchern bei einer Zusammenkunft der Grünen in Hockenheim: „Diensthabende Ärztinnen und Ärzte des ÄBD nutzen dabei Räumlichkeiten der GRN-Notfall-ambulanz – sie untersuchen, beraten, stellen Rezepte aus und leiten weiter.“
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zeichne verantwortlich für die Organisation der ambulanten Versorgung. Deren Aufgabe sei es, gemeinsam mit ihren Mitgliedern „die wohnortnahe flächendeckende und medizinische Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg zu gestalten und zu sichern“, so Härdle weiter. Dafür sorgen etwa 24 000 Mitglieder – alles niedergelassene Haus- und Fachärzte, um die 1300 Mitarbeitende in der Verwaltung und weitere in den Notfallpraxen“, zitiert Härdle aus Unterlagen.
Herausforderungen in der hausärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg
Zu erfahren war auch, dass laut KVBW die Mängel in der hausärztlichen Versorgung weiter zunehmen, so stieg die Anzahl der nicht besetzten hausärztlichen Arztsitze von 317 (2014) über 619 (2019) auf aktuell 963 (2024) im Land an. Entsprechend dem Versorgungsauftrag werde aber weiterhin eine wohnortnahe Versorgung – sowohl die notdienstliche Akutversorgung als auch eine verlässliche Erreichbarkeit – angestrebt.
Notwendigkeit der Einbeziehung der Bürger in die Planung
Auch über den Ablauf der Notaufnahme und die abgestimmte Zusammenarbeit der GRN-Notfallambulanz mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst – so etwa die Durchführung des Manchester Triage Systems – informierte Härdle die interessierten Zuhörer. Er drückte sein grundsätzliches Verständnis für die bestehenden Probleme bei der gewohnten Weiterführung der Ärztlichen Bereitschaftsdienste aus. Allerdings komme es bei den nun beabsichtigten Schließungen darauf an, die Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Einrichtungen wie die GRN-Gesundheitszentren vorher in die Planungen miteinzubeziehen.
Bei seiner politischen Arbeit habe er des Öfteren erleben müssen, dass Heimentgelte etwa der Geriatrischen Reha-Kliniken nicht auskömmlich seien oder der jeweilige Landesbasisfallwert die Kosten nicht abdecke. Das Gefühl der Ohnmacht gegenüber Entscheidungsträgern im Bund, Land oder bei den Kassen habe er das eine oder andere Mal verspürt, stellte das langjährige Aufsichtsratsmitglied der GRN (seit 2004) fest.
„Die Verantwortlichen im Gesundheitswesen müssen sich klar darüber sein, dass jede Handlung Nebenwirkungen auf andere Akteure oder Betroffene hat. Die Umsetzung der Schließung von Ärztlichen Bereitschaftsdiensten ist, so der aktuelle Stand, bis zum April 2025 vorgesehen. Diese Zeit sollte genutzt werden, um einen ergebnisoffenen Prozess des Gehörtwerdens einzuleiten. Die Bürger als auch die betroffenen Einrichtungen wie die GRN und der Landkreis sind einzubeziehen. Ein solches Vorgehen stellt dann ein Stück gelebte Demokratie dar“, fordert Härdle.
Aufgrund des schon eingetretenen Vertrauensverlusts der KVBW und partiell auch der Politik allgemein, wäre dies aus seiner Sicht ein Zeichen der Souveränität und könnte einen Beitrag dazu leisten, die verlorene Glaubwürdigkeit wiederherzustellen, so Härdle abschließend.
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