Waldbrandgefahr

Kreisforstamt sperrt Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene

Hohe Waldbrandgefahr im Rhein-Neckar-Kreis trotz Regenfällen. Feuerstellen und Grillplätze in betroffenen Kommunen gesperrt. Forstamt warnt vor verheerenden Folgen und bittet um Einhaltung.

Von 
Vanessa Schwierz
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Ein Absperrband ist um eine Feuer- und Grillstelle aufgebaut. © Marijan Murat

Region. Aufgrund des nassen Frühjahrs mag es überraschend sein, dass aktuell eine hohe Waldbrandgefahr besteht. Laut dem Deutschen Wetterdienst wurde tatsächlich im westlichen Teil des Rhein-Neckar-Kreises die Gefahrenstufe 4 im Waldbrandgefahrenindex festgestellt. Die höchstmögliche Stufe liegt bei 5, was bedeutet, dass die Gefahr momentan hoch ist. Obwohl die ergiebigen Regenfälle dazu beigetragen haben, dass sich der Grundwasserstand erholt hat, sind die oberen Bodenschichten bereits wieder stark ausgetrocknet, was zu einer hohen Brandgefahr führt. Aus diesem Grund hat das Kreisforstamt die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene bis auf Weiteres gesperrt. Dies teilte das Landratsamt des Kreises am Mittwoch mit.

Betroffen sind die Wälder auf Gemarkung der Kommunen: Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Sankt Leon-Rot, Schwetzingen, Wiesloch und Walldorf.

„Wir beobachten die Lage im Wald seit Tagen. Leider ist insbesondere in der Rheinebene keine Verbesserung in Sicht“, so Forstamtsleiter Manfred Robens. Das Kreisforstamt bittet daher um Verständnis für diese Entscheidung, da die Auswirkungen eines unkontrollierten Waldbrandes verheerend wären. Ein solches Feuer gefährdet nicht nur den Lebensraum von Tieren und Pflanzen, sondern kann auch auf nahegelegene Wohnhäuser übergreifen und die Bevölkerung bedrohen. Darüber hinaus werden Rohstoffe zerstört, gespeicherte Energie freigesetzt und das gebundene CO2 in den Bäumen freigesetzt.

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Als Vorsichtsmaßnahme weist das Kreisforstamt nochmals auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober hin.

Die bewusste oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder des Rauchverbots im Wald wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und mit erheblichen Bußgeldern geahndet.

Das Kreisforstamt des Kreises bittet alle, sich an die Sperrung zu halten und entdeckte Feuer sofort über den Notruf 112 bei der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle zu melden.

Redaktion Redakteurin mit Schwerpunkt Online, aber auch Print

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