Mannheim/Schwetzingen/Brühl. Im Prozess am Mannheimer Landgericht mit vier Angeklagten, die die Ermittler der Reichsbürgerszene zuordnen, könnte es am zweiten Verhandlungstag schon zu einem Urteil kommen. Zudem hat das Landgericht das Verfahren gegen den angeklagten "Druiden" abgetrennt.
Die vier Angeklagten müssen sich wegen unerlaubten Erwerbs von Munition und Waffenbesitz verantworten. Drei der Angeklagten könnten nun wegen ihrer umfassenden Geständnisse eine Bewährungsstrafe erhalten. Im Mittelpunkt der Verhandlung steht allerdings der 71-jährige Karl B. Als zentrale Figur soll B., der sich selbst als "Druide Burgos von Buchonia“ bezeichnet hat, die Männer angeführt haben. Ihm und auch den anderen drei Angeklagten hat das Gericht einen Verständigungsvorschlag unterbreitet, der mögliche Bewährungsstrafen in den Raum stellt. Für den selbsternannten Druiden, der auch in Brühl und Schwetzingen aktiv war, ist das Gericht demnach bereit, das Strafmaß zu mindern, wenn er sich zu einer geständigen Einlassung erklärt sowie eine Erklärung abgibt, sich von den Ideologien und Werten zu distanzieren, die Karl B. auch über soziale Netzwerke verbreitet hat.
Für die vorgeworfenen Waffendelikte könnte Karl B. damit auch eine Chance auf eine mögliche Bewährungsstrafe erhalten. Eine weitere Bedingung: In dieser Zeit ist es dem der Mann verboten, weiteren Aussagen zu treffen, die den öffentlichen Frieden stören sowie Munition zu besitzen. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Tagessätzen für die vorgeworfen Volksverhetzung.
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