Mannheim. Kompetenzüberschreitung und Befangenheit wegen einer persönlichen Fehde? Am vierten Prozesstag zum tödlichen Polizeieinsatz am Mannheimer Marktplatz am Landgericht Mannheim hat nun auch die Nebenklage einen Befangenheitsantrag gegen beide Sachverständige und Rechtsmediziner Kirsten Marion Stein und Peter Betz der Verteidigung gestellt.
Marktplatz-Prozess: Sind die Gegengutachter befangen?
So bezweifeln die Rechtsanwälte der Angehörigen zum einen, dass die Aussagen und Gegengutachten von Rechtsmedizinerin Kirsten Marion Stein unparteiisch und neutral erstellt worden sind. Grund für das Misstrauen sei die Vorgeschichte mit der von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachterin Kathrin Yen, ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg.
Der Nebenklage zufolge sei Stein, die früher ebenfalls am Heidelberger Institut gearbeitet hatte, wegen ihrer Kritik zum Amtsantritt von Yen zwei Jahre lang versetzt und später sogar vom Institut gekündigt worden. „Es wirkt so, als nutze Stein den Prozess, um ihre persönliche Fehde mit Frau Yen weiterzuführen“, erklärte Stuttgarter Rechtsanwalt Engin Sanli in seinem Antrag.
Vorwurf: Gutachter hat Kompetenz überschritten
Dem zweiten Sachverständigen der Verteidigung, Peter Betz, wirft die Nebenklage vor, in seinem Gutachten seine Kompetenz als neutraler Sachverständiger zu überschreiten. Demnach sei Betz nicht unparteilich, da er mit dem Zweifelsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“, bereits den Fall selbst bewerte. Das aber sei allein Aufgabe des Gerichts. Als Sachverständiger habe er eine fachliche, rechtsmedizinische Einschätzung anzufertigen.
Die Befangenheitsanträge der Nebenklage folgen direkt auf einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Gerichtsmedizinerin Kathrin Yen. Die Begründung: Sie habe bei der Vorstellung ihres Gutachtens zur Todesursache des 47-jährigen Ante P. seinen Tod mit dem des Afroamerikaners George Floyd verglichen. Auf Yens Obduktionsergebnissen und dem damit erstellen Gutachten fußt die Anklage der Staatsanwaltschaft.
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