Mannheim/Schwetzingen. Vor dem Mannheimer Landgericht an der Großen Jugendkammer beginnt am Donnerstag, 6. Juni, um 9 Uhr, der mit drei Verhandlungstagen angesetzte Prozess gegen einen 20-jährigen Somalier, der unter anderem in Schwetzingen drei Frauen verletzt haben soll. Der Beschuldigte, der derzeit schon vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, soll an einer drogeninduzierten paranoiden Psychose leiden. Dann wäre er schuldunfähig und müsste dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen werden. Diesen Antrag hat jedenfalls die Staatsanwaltschaft gestellt und darum geht es auch bei dem Prozess.
Zuerst hatte der Somalier, dessen Asylantrag im August 2023 unanfechtbar abgelehnt worden war, der aber im Oktober einfach einen neuen gestellt hatte, am 3. Januar eine Zugbegleiterin in einer Regionalbahn bei Zwingenberg angegriffen und verletzt. Tags drauf am 4. Januar griff er dann mit einem Feuerlöscher eine 24-jährige Frau in der S-Bahn bei Schwetzingen an. Er verließ hier den Zug und flüchtete vor einer Streife der Bundespolizei in Richtung Herzogstraße. Dort schlug er eine andere Frau, die gerade auf dem Arbeitsweg war, ins Gesicht. Dann widersetzte sich bei der Festnahme den Polizisten. Eine Beamtin erlitt dabei auch Verletzungen.
In Untersuchungshaft: Somalier zündet seine Zelle an
Der Richter ordnete am nächsten Tag Untersuchungshaft an, die der Somalier Mahamed S. in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim verbrachte. Bis er dann dort wieder starffällig wurde: Er legte am 22. Januar in seiner Zelle Feuer. Bei den Löschversuchen erlitten Vollzugsbedienstete Rauchgasvergiftungen. Der Schaden wird mit 4000 Euro beziffert.
Zu dem Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten soll der Beschuldigte 20 Jahre alt und damit Heranwachwachsender im Sinne des Jugendgesetzes gewesen sein. Deshalb wird jetzt auch vor der Jugendkammer in großer Besetzung verhandelt.
Der Fall hatte landesweit für Aufsehen gesorgt, da die Landtagsfraktion der AfD beim Ministerium für Justiz und Migration nachgefragt hatte, warum der Mann trotz abgelehnten Asylantrags überhaupt noch in Deutschland sei. Zudem wollten die Abgeordneten wissen, ob der Mahamed S. einem der berüchtigten Familienclans zuzurechnen ist, ob er religiös zuzuordnen sei oder ob terroristische Hintergründe bekannt seien. Die Punkte wurden vom zuständigen Ministerium verneint. Nichts dergleichen sei bekannt, hieß es. „Der Somalier, der nun mindestens drei Frauen verletzt hat, ist nur einer der vielen Fälle, in denen trotz einer unanfechtbaren Ablehnung nicht konsequent durchgegriffen und abgeschoben wurde“, kritisierte damals die AfD. Jetzt steht ihm die Unterbringung in der Psychiatrie bevor.
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