Klimaschutz

Photovoltaik in der Schwetzinger Innenstadt wird möglich

Bislang hatten Denkmalschutz und Ästhetik bei den Gestaltungsvorschriften in der Innenstadt Vorrang vor dem Klimaschutz. Die Stadt hat nun eine Gestaltungssatzung geändert.

Von 
Andreas Lin
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Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes. (Symbolbild) © Jonas Walzberg/DPA

Schwetzingen. Bislang hatten Denkmalschutz und Ästhetik bei den Gestaltungsvorschriften in der Innenstadt Vorrang vor dem Klimaschutz. Das wird sich nun ändern: Denn am Mittwoch beschloss der Gemeinderat die Änderung der geltenden Gestaltungssatzung, um eben den Aspekten des Klimaschutzes Rechnung zu tragen und um die gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen. Deshalb soll es nun leichter werden, Anlagen zur Energiegewinnung (Photovoltaik und Solarthermie) zu installieren.

Dabei wird zwischen fünf Teilbereichen unterschieden. Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung sind jetzt nur noch im Bereich der barocken Stadtanlage (Schlossplatz, Zeyherstraße) sowie der Erweiterung der barocken Achse (Richtung Marstall) auf den dem öffentlichen Straßenraum zugewandten Dachflächen unzulässig, allein Photovoltaikziegel wären möglich. Schon in der historischen Innenstadt (Kernstadt) gibt es künftig Ausnahmen in Form von Solarziegeln, PV-Anlagen in der Farbe der Dacheindeckung oder auch auf Balkonen. In den restlichen Teilbereichen (Südstadt, nördliche Kernstadt) ist in Zukunft solartechnisch sogar noch mehr erlaubt.

Die nunmehr dritte Änderung der „Gestaltungssatzung Innenstadt“ regelt darüber hinaus Festsetzungen zur Dachform und Dachöffnungen, zur Gestaltung der Fenster und der Werbeanlagen. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung bleibt unverändert bestehen.

Redaktion Stv. Redaktionsleiter + Lokalsportchef Schwetzinger Zeitung

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