Schwetzingen/Hockenheim. Vor dem Amtsgericht Schwetzingen wurde gegen einen 50-jährigen Hockenheimer verhandelt, dem die Staatsanwaltschaft die Verbreitung pornografischer Schriften vorgeworfen hatte. Der Mann soll per WhatsApp ein Bild an seine von ihm getrenntlebende Ehefrau geschickt haben. Auf dem Foto soll er mit einer an ihm Oralverkehr ausübenden Frau zu sehen gewesen sein. Damit hatte sich der 50-Jährige der Verbreitung pornografischer Inhalte schuldig gemacht. Gegen einen Strafbefehl über 2000 Euro hatte er Einspruch eingelegt.
Der Krankenpfleger mit Qualifikationen im Intensivpflegebereich muss um seine Existenz als Selbstständiger bangen. Wegen des schwebenden Verfahrens sei ihm die Zulassung in Rheinland-Pfalz entzogen worden, berichtete er. Bei der Beantragung in Baden-Württemberg habe er ein Führungszeugnis vorgelegt, allerdings ohne Erfolg, sagte der Beschuldigte, der seit 34 Jahren im Pflegebereich arbeitet. Hintergrund der Sache sei ein „unschönes Auseinandergehen“ mit seiner Frau gewesen, räumte er ein. Man habe sich gegenseitig Bilder und Videos zugeschickt und dabei „versucht, sich gegenseitig zu verletzen“, erklärte Verteidigerin Andrea Combé. Sie wollte die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. Der 50-Jährige ist wegen Betrugs schon einmal zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden.
„Maßvolle Geldstrafe“
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war gegen die Einstellung. Die Noch-Ehefrau musste nicht aussagen. Er habe sie nicht angezeigt, „weil sie die Mutter meiner Kinder ist“, sagte der 50-Jährige, der Unterhalt bezahlt, derzeit kein Einkommen und noch Schulden hat. Die Verteidigerin monierte, dass die Staatsanwaltschaft „kein Entgegenkommen zeigt“. Ihrem Mandanten werde die berufliche Existenz zerstört.
„Es ekelt mich, wenn ich dieses Bild sehe“, hatte die Geschädigte in der polizeilichen Vernehmung gesagt. Die Verbreitung pornografischer Inhalte wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 1200 Euro. „Es war eine Ehekrise, ein gegenseitiges Hochbringen“, bat die Verteidigerin um eine „maßvolle Geldstrafe“. Durch eine weitere Eintragung bekomme ihr Mandant einen „wahnsinnigen finanziellen Nachteil“. Der Angeklagte verwies auf seine Aussagen bei der Polizei. Es sei eine „dumme Impulsreaktion“ von ihm gewesen: „Es tut mir leid, ich habe mich mehrfach entschuldigt.“
Richter Weimer urteilte auf 600 Euro Geldstrafe. Die Tagessatzhöhe orientierte sich am aktuellen Einkommen des Beschuldigten. Die Tat sei in der Auseinandersetzung während der Trennung passiert: „Kein hochkriminelles Verhalten, aber strafbar“. Gegenüber der Frau sei die Tat „hochverletzend“ gewesen.
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