Mehr als 400 000 Euro soll ein Ehepaar im Rhein-Neckar-Kreis zu Unrecht beim Betrieb eines Corona-Testzentrums eingestrichen haben. Wie Staatsanwaltschaft Heidelberg und das zuständige Polizeipräsidium Mannheim am Montag gemeinsam mitteilten, ermitteln Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg aktuell gegen einen Mann und eine Frau im Alter von 38 und 37 Jahren wegen gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen.
Die Eheleute seien Geschäftsführer eines Unternehmens, das in dem Zeitraum von Mitte 2021 bis Ende 2022 eine Corona-Teststation betrieben habe. Durch die Abrechnungen von sowohl nicht durchgeführten Testungen als auch einer hohen Anzahl von Selbsttestungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in der Folge unberechtigte Auszahlungen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in Höhe von über 400 000 Euro erfolgt sein.
Bankkonten gepfändet
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg mehrere Durchsuchungsbeschlüsse unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs für die Wohnräume der Tatverdächtigen sowie die Geschäftsräume des von ihnen betriebenen Unternehmens im Rhein-Neckar-Kreis. Zudem wurden Vermögensarreste in Höhe der widerrechtlich ausbezahlten Summe gegen die Beschuldigten und das von ihnen betriebene Unternehmen erlassen. Am vergangenen Donnerstag seien die Beschlüsse vollzogen worden. Bei den Durchsuchungen seien umfangreiche Beweismittel sichergestellt worden. Im Rahmen der Vermögenssicherung seien die Bankkonten der Beschuldigten sowie des von ihnen betriebenen Unternehmens gepfändet worden. Die zwei Beschuldigten seien nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen worden.
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