„Schwetzinger Höfe“ - Beratungen immer sonntags

Schwetzinger Fördermodell läuft in der Praxis an

Von 
Herbert Rabl
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So soll es nach einer Animation aus dem Quartiershandbuch einmal in den Schwetzinger Höfen aussehen. © Epple

Schwetzingen. Im April hatte der Schwetzinger Gemeinderat darüber entschieden und jetzt wird das „Schwetzinger Fördermodell zur Schaffung von Wohneigentum“ umgesetzt. Im Sommer gibt es immer sonntags in der sogenannten „Höfe-Lobby“ auf der Großbaustelle „Schwetzinger Höfe“ Infos und Beratungen insbesondere zu dem „Schwetzinger Fördermodell“. Für Juli stehen die Beratungszeiten schon fest, immer 12 bis 14 Uhr in der Scheffelstraße/Ecke Pfaudlerstraße, teilt die Firma Epple mit.

Das Schwetzinger Fördermodell ist eine Schwetzinger Erfindung, auf die andere Gemeinden bereits mit Interesse schauen (wir berichteten). Das Programm ist flexibler und auch ein wenig großzügiger als das Förderprogramm der Landesbank Baden-Württemberg; beispielsweise können auch Singles in die Förderung fallen. Und es gibt verbindliche Vergabekriterien mit dem zum Beispiel Menschen, die in Schwetzingen bereits leben oder nach Schwetzingen zurückkehren, Pluspunkte sammeln können, wenn es mehrere Bewerber für eine Wohnung gibt.

Gefördert wird der Kauf von Immobilieneigentum. Kern des Schwetzinger Förderprogramms ist ein Eigenkapitalzuschuss, den die Stadt förderfähigen Interessenten in den „Schwetzinger Höfen“ gewährt. Die Stadt refinanziert diesen Zuschuss aus Zahlungen, die der Projektentwickler EPPLE an die Stadt auskehrt. Der Eigenkapitalzuschuss beträgt je Quadratmeter Wohnfläche 400 Euro, also bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung stattliche 40 000 Euro.

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zg
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Entscheidend ist, wer überhaupt in den Genuss des Zuschusses kommen kann. Der Gemeinderat von Schwetzingen hat sich entschlossen, auch Singles und Paare zu fördern, die noch nicht verheiratet sind. Ausschlaggebend ist das Gesamtbruttoeinkommen aller Haushaltsangehörigen sowie die Zusicherung, die erstandene Wohnung mindestens zehn Jahre als Erstwohnsitz zu nutzen. Weil es ein Förderprogramm ist, gibt es Brutto-Einkommensgrenzen. Singles dürfen nicht mehr als 60 000 Euro im Jahr verdienen, Paare und Alleinerziehende mit Kind dürfen nicht mehr als 75 000 Euro einnehmen. Für Familien mit einem Kind liegt die Einkommensgrenze bei 85 000 Euro und für Familien mit zwei Kindern bei 96 000 Euro.

Vorzug für Einheimische

Sollten beispielsweise zwei Familien mit einem Kind unter der Einkommensgrenze liegen, entscheidet nicht, wer mehr oder weniger Bruttoeinkommen vorweisen kann. In diesem direkten Abgleich entscheiden Sozial- oder Bonus-Punkte: Eine Familie, die bereits in Schwetzingen wohnt und deren aktuelle Wohnung zu klein wird, würde den Vorzug vor einer Familie bekommen, die aus Heidelberg oder Mannheim zuziehen möchte.

Über die schlussendliche Anwendung des „Schwetzinger Fördermodells“ entscheidet nicht das Immobilienunternehmen EPPLE, sondern die Schwetzinger Wohnbaugesellschaft GmbH & Co.KG, heißt es weiter. Dem 100-prozentigen Tochterunternehmen der Stadt Schwetzingen muss nach ausführlichen Beratungen und der Sicherung der Finanzierung jeder Förderantrag zur Freigabe vorgelegt werden. Als „Neuland“ in der kommunalen Landschafft hatte Bürgermeister Matthias Steffan in der entscheidenden Gemeinderatssitzung dieses Fördermodell bezeichnet.

Info: Alle Infos zum Fördermodell und -formulare unter www.schwetzinger-hoefe.de

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