Fußgängerzone

Stadt Schwetzingen will mit neuem Schild für Ordnung sorgen

Am Eingang der Schwetzinger Fußgängerzone steht ein neues Hinweisschild, das gleich mehrere Schilder ersetzt. Was es damit auf sich hat.

Von 
Dirk Jansch
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Das neue Schild am Eingang der Fußgängerzone in Schwetzingen fasst alle wichtigen Informationen zusammen. © Dirk Jansch

Schwetzingen. Die Stadt Schwetzingen will Ordnung schaffen in der Fußgängerzone. Am Eingang von der Carl-Theodor-Straße kommend steht seit vergangener Woche ein neues Schild, das gleich für Aufmerksamkeit bei Passanten sorgte. Es fasst mehrere Informationen zusammen und enthält einen weiterführenden QR-Code zum Scannen. Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgefragt, was es mit dem neuen Schild auf sich hat.

Nach Auskunft der Stadt ersetzt das neue Schild eine Vielzahl von Schildern, die vorher am Eingang der Fußgängerzone standen und ein unschönes Gesamtbild abgaben. „Uns war es wichtig, alle Hinweise übersichtlich auf einem großen, attraktiven Schild abzubilden“, heißt es auf Nachfrage dieser Redaktion. Die Hinweise an sich seien aber alle gleich geblieben. „Es gibt keine neue Regelung“, heißt es von Seiten der Stadt.

Straßenkunst ist nur zu bestimmten Zeiten und jeweils höchsten 30 Minuten am Stück gestattet. © Dirk Jansch

Ergänzt wurden die Hinweise für Radfahrer (Durchfahrtverbot von 11 bis 18 Uhr) und Lieferanten (bis 7,5 Tonnen werktags von 6 bis 11 Uhr frei) durch einen Übersichtsplan über die Innenstadt, der auch Touristen und Tagesbesuchern eine gute Orientierung gibt. Die Planung und Gestaltung wurde laut Stadt unter der Federführung der Wirtschaftsförderung zusammen mit dem Ordnungsamt und dem Bereich Kultur/Tourismus erarbeitet.

Straßenkunst ist in der Schwetzinger Fußgängerzone nur für 30 Minuten erlaubt

Weggefallen ist auch ein extra Schild mit dem Hinweis, dass Straßenkunst grundsätzlich nur für 30 Minuten in der Fußgängerzone erlaubt ist. „Danach ist die Fußgängerzone zu verlassen beziehungsweise auf jeden Fall die Straßenkunst einzustellen“, präzisiert die Stadt auf Nachfrage. Der Hinweis hat nun auf der Rückseite des neuen Schildes Platz gefunden. Die Schilder in der Dreikönigstraße sollen gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ersetzt werden. Hier steht bislang der Hinweis, dass das Fahrradfahren in der Fußgängerzone grundsätzlich von 18 bis 11 Uhr erlaubt ist.

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Und wird mit dem neuen Hinweisschild der Kontrolldruck bezüglich der Einhaltung der Regeln verstärkt? Damit ist nach Angaben der Stadt nicht zu rechnen. Da sich die Regelungen im Grundsatz nicht geändert hätten, blieben die Kontrollen wie bisher bestehen, heißt es und weiter: „Wir setzen zwar auf Kontrollen, aber auch auf gegenseitige Rücksichtnahme und gute Kommunikation.“

Redaktion Redaktionsleiter Schwetzinger Zeitung

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