Termine: Das Grundgesetz in der Volkshochschule Schwetzingen

Von 
Jürgen Gruler
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Ein viertes und letztes Mal referierte Dr. Alessandro Bellardita in der Volkshochschule über das Grundgesetz. © vhs

Schwetzingen. Zum Thema „75 Jahre Grundgesetz“ bietet die Volkshochschule Bezirk Schwetzingen jetzt folgende Vorträge an. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

Donnerstag, 22. Februar, 19 bis 20.30 Uhr (8 Euro Abendkasse): Die Entstehung des Grundgesetzes – wie ein Provisorium zum Exportschlager wurde: Vortrag von Dr. Alessandro Bellardita: Wie entstand unsere Verfassung? Wie kam es 1948/1949 zum Parlamentarischen Rat? Welche Themen und Debatten haben die Entstehungsphase des Grundgesetzes in Bonn geprägt? Und wer waren die Hauptfiguren des Parlamentarischen Rates? In diesem Vortrag geht es um die historischen Hintergründe und die Genese eines der wichtigsten Verfassungstexte der Gegenwart. Von Carlo Schmid bis Friedrich Wilhelm Wagner, über Elisabeth Selbert bis hin zu Adolf Süsterhenn, viele der Hauptfiguren dieser spannenden Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg sind leider in Vergessenheit geraten, doch ihre Ideen leben im Text des Grundgesetzes fort. Anmeldung bis 20. Februar.

Donnerstag, 21. März, 19 bis 20.30 Uhr (8 Euro Abendkasse): Was ist Freiheit? Vortrag von Dr. Alessandro Bellardita: Artikel 2 Absatz 1 im Grundgesetz regelt die allgemeine Handlungsfreiheit. Jeder von uns hat ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Doch was ist Freiheit im Kontext unserer Verfassung? Wann darf Freiheit eingeschränkt werden? Und wie verhält sich unsere individuelle Freiheit zu den kollektiven Interessen einer Gesellschaft? Anmeldung bis 19. März möglich.

Donnerstag, 18. April, 19 bis 20.30 Uhr (8 Euro Abendkasse): Sind wir alle gleich? Vortrag von Dr. Alessandro Bellardita: Artikel 3 unseres Grundgesetzes betont, dass wir vor dem Gesetz gleich sind und dass in Deutschland Diskriminierungen jeder Art, insbesondere aufgrund der Hautfarbe, der sozialen Zugehörigkeit, des Geschlechts und der Religion unzulässig sind. Doch was bedeutet Gleichheit im Kontext einer freiheitlichen Ordnung? Wie verhält sich das Gleichheitsgebot zu den individuellen Bedürfnissen und Wünschen eines jeden Menschen? Und wie steht es in unserem Land in Sachen „Gleichberechtigung“ und „Chancengleichheit“? Anmeldung bis 15. April möglich.

Donnerstag, 16. Mai, 19 bis 20.30 Uhr (Eintritt 8 Euro Abendkasse): Demokratie und Grundrechte – ein Spannungsverhältnis? Vortrag von Dr. Alessandro Bellardita: Demokratie wird heute in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung überwiegend formal definiert, und zwar als eine Regierungsform, die vom Mehrheitsprinzip geprägt wird. Doch eine so verstandene Demokratie birgt zahlreiche Risiken. Denn populistische Bewegungen nehmen für sich in Anspruch, den „wahren Willen“ des Volkes (und damit einer vermeintlichen Mehrheit) zu kennen und durchsetzen zu wollen. Aber „Demokratie ist“ – wie Willy Brandt schon sagte – „keine Frage der Zweckmäßigkeit, sondern eine Frage der Sittlichkeit“. Anders formuliert: Eine Demokratie, die die Würde des einzelnen Menschen nicht achtet, ist keine Demokratie.

Alle Vorträge finden in der Volkshochschule auf den Kleinen Planken statt. Anmeldung bis 14. Mai unter Telefon 06202/2 09 50.

Chefredaktion Jürgen Gruler ist Chefredakteur der Schwetzinger Zeitung.

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