Neue Erkenntnisse

Tödlicher Messerangriff in Wiesloch – wie der Beschuldigte zum Messer kam

Ein tödlicher Messerangriff erschütterte Wiesloch am Freitag. Aktuelle Informationen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim beleuchten die neuesten Entwicklungen.

Von 
Christina Eppel
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Das Amtsgericht fällt ein Urteil. © dpa

Wiesloch / Heidelberg. Am Freitag, 8. September 2023, erschütterte ein tödlicher Messerangriff die Stadt Wiesloch. Eine 30-jährige Frau verlor dabei ihr Leben. Neue Informationen, die von der Staatsanwaltschaft Heidelberg und dem Polizeipräsidium Mannheim veröffentlicht wurden, werfen Licht auf die jüngsten Entwicklungen in diesem tragischen Fall.

Der Hauptverdächtige, ein 33-jähriger Mann, wurde nach seiner Festnahme unverzüglich dem Haftrichter des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Dabei erging kein herkömmlicher Haftbefehl, sondern ein sogenannter Unterbringungsbefehl nach § 126a StPO. Diese Maßnahme wurde aufgrund des dringenden Verdachts verhängt, dass der Beschuldigte bei der Tat aufgrund einer wahnhaften Störung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat. Die Tat selbst wird als heimtückisch eingestuft. In der Gerichtsverhandlung verweigerte der Verdächtige jegliche Äußerungen.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Heidelberg ergaben, dass der Beschuldigte nach seiner Flucht zu Fuß in die Wieslocher Innenstadt ging und dort ein Küchenmesser aus dem Schaufenster des Kaufhauses "Kubus am Adenauer" entwendete. Unmittelbar darauf beging er demnach die Tat, bei der die 30-jährige Frau lebensgefährlich verletzt wurde und später im Krankenhaus verstarb.

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dpa
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Der Beschuldigte war bereits vor diesem Vorfall in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dies erfolgte aufgrund eines Urteils des Landgerichts Heidelberg im Jahr 2021, das auf insgesamt sieben Straftaten zurückzuführen ist, die der Beschuldigte im Juli 2020 begangen hatte. Diese Straftaten umfassen eine sexuelle Belästigung, eine vorsätzliche Körperverletzung, zwei Fälle von Beleidigung sowie drei Fälle von tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte, wobei in einem Fall auch gefährliche Körperverletzung verzeichnet wurde.

Die Frage, wie es dem Beschuldigten gelang, aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch zu fliehen, bleibt bisher unbeantwortet. Die Ermittlungen dauern an.

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