Landgericht Heidelberg

Urteil gegen psychisch Kranken nach Tötung einer 30-Jährigen in Wiesloch erwartet

In einem Geschäft in Wiesloch soll der Mann eine Frau erstochen haben. Er war in einer Psychiatrie untergebracht. Nun soll ein Gericht entscheiden, ob er auch für diese Tat dort eingewiesen wird

Von 
Stefanie Järkel
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Die Spurensicherung in Wiesloch. Eine Frau ist im September in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) mit einem Messer niedergestochen worden © Priebe

Heidelberg. Das Heidelberger Landgericht will voraussichtlich am Montag entscheiden, ob ein psychisch kranker Mann nach der Tötung einer 30-Jährigen in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) in die Psychiatrie muss. Zuvor sollen noch ein Sachverständiger gehört und die Plädoyers gehalten werden, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Der Beschuldigte soll die ihm unbekannte Frau im September in einem Geschäft mit einem dort entwendeten Schälmesser getötet haben. Die 30-Jährige starb kurz nach der Attacke in einem Krankenhaus. Der mutmaßliche Täter war vom Gelände des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden (PZN) in der Wieslocher Innenstadt geflohen.

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Zum Prozessauftakt war Öffentlichkeit ausgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der heute 34-Jährige zum Zeitpunkt der Tat wegen einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, das Unrecht seines Handelns einzusehen. Damit wäre der Somalier schuldunfähig.

Zum Prozessauftakt Ende Februar hatte das Gericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es folgte damit einem Antrag der Verteidigung sowie der Eltern der Getöteten als Nebenkläger. dpa

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