Sicherheitsverfügung - Für Shishabars gelten neue Regeln / Warnmelder müssen wöchentlich kontrolliert werden / Feuerlöscher sind Pflicht / Jugendschutz beachten

Vergiftung mit Kohlenmonoxidverhindern

Von 
Caspar Oesterreich
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Uraz Li Görede kümmert sich in der Shisha-Lounge „Wohnzimmer“ um die Tabakmischungen. In seiner Freizeit raucht er selbst gerne Wasserpfeife. Der maßvolle Umgang dabei ist ihm aber sehr wichtig. © Oesterreich

Jugendliche und Erwachsene greifen immer seltener zu Zigaretten. Dafür erfreuen sich aber Shishas, also Wasserpfeifen, steigender Beliebtheit, wie aus dem Jahresbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU) hervorgeht. Den Irrglauben, dass das Rauchen einer Shisha weniger gesundheitsschädigend ist als der Konsum von Zigaretten, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung längst widerlegt. Beim Verschwelen des Tabaks werden unter anderem gefährliche Stoffe wie Acetaldehyd, Benzol oder Acrolein freigesetzt und inhaliert. Genauso wie geruchloses Kohlenstoffmonoxid (CO).

Auf die Gefahren reagierten nun das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises und auch die Große Kreisstadt Schwetzingen: Gaststätten, die den Konsum von Wasserpfeifen anbieten, müssen höhere Sicherheitsauflagen erfüllen. Damit soll der Jugendschutz gestärkt, die Brandgefahr verringert und allem voran lebensgefährliche „Kohlenmonoxid-Vergiftungen verhindert werden, die landesweit immer wieder in einzelnen Gaststätten aufgetreten waren“, wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung schreibt.

Die neuen Sicherheitsauflagen gelten in Schwetzingen ab Samstag, 8. Dezember. Dann seien auch Kontrollen in den Gaststätten durch Ordnungsamt und Feuerwehr geplant, teilt die Pressesprecherin der Stadt, Andrea Baisch, auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, wird es für die Betreiber teuer: Die Strafe beläuft sich auf 1000 Euro. Wir haben bei den neun Shishabars in Schwetzingen nachgefragt, ob und wie die Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt wurden. Die Betreiber der hier nicht erwähnten Gaststätten, haben nicht auf unsere schriftliche Anfrage geantwortet.

Immer den Ausweis kontrollieren

Recep Sahin ist seit 2013 Chef der Shisha-Lounge „Wohnzimmer“. „Mir ist die Gesundheit der Kunden wie auch meiner Mitarbeiter sehr wichtig“, erklärt er, dass er sofort nach Bekanntgabe der neuen Verfügung mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen hat. So empfängt den Besucher seines Lokals in der Bismarckstraße 9 direkt am Eingang schon der verpflichtende Warnhinweis, dass beim Shisharauchen Kohlenstoffmonoxid freigesetzt wird. „Der Zutritt ist erst ab 18 Jahren, darauf achten wir sehr genau“, sagt Sahin, der seine Mitarbeiter Uraz Li Görede und Dennis Hruschka angewiesen hat, immer den Ausweis zu kontrollieren. „Der maßvolle Umgang beim Rauchen ist uns wichtig“, sagt Görede. Das, was die Faszination Shisha belebt, seien die netten und kulturübergreifenden Gespräche rund um die Wasserpfeife. „Manchmal haben dann gerade die jüngeren Gäste nicht im Blick, wie viel sie wirklich rauchen“, erklärt Görede, dass er darauf ein Auge hat.

Metalleimer für Asche

Die vorgeschriebene Lüftungsanlage haben die Handwerker bereits im Juni in der Gaststätte installiert. „Alle Unterlagen liegen dem Ordnungsamt vor“, erklärt Sahin, dass er 27 Shishas gleichzeitig herausgeben darf. Denn je Wasserpfeife muss die Anlage 130 Kubikmeter Luft pro Stunde nach draußen über das Dach ableiten können. Nur dann sei gewährleistet, dass eine Konzentration von 30 CO-Molekülen im Verhältnis zu einer Million Luftteilchen nicht überschritten wird, wie den Sicherheitsvorgaben der Stadt zu entnehmen ist.

Der Anzündebereich der Kohlen, mit denen die Shishas befeuert werden, muss ebenfalls mit einem Rauchabzug ausgestattet sein. „Wir haben außerdem darauf geachtet, dass hier alle elektrischen Kabel verdeckt sind und nie etwas brennbares in der Nähe liegt“, betont Sahin. Die Asche und der schwelende Tabak werden in einem Metalleimer mit Deckel entsorgt. Auch das ist Vorgabe der Stadt, um die Brandgefahr zu minimieren.„Ich habe auch immer eine Flasche Wasser griffbereit“, erklärt Mitarbeiter Görede, der sich um die Tabakmischungen, das Vorbereiten und Reinigen der Shishas kümmert. Falls trotzdem was passieren sollte, sind die verpflichtenden Feuerlöscher aber auch nicht fern: Einer steht direkt am Zugang zum Anzündebereich, der andere hinter der Theke.

Schwerer als Luft

Wichtig ist auch, „dass die CO-Warnmelder nicht zu hoch angebracht werden“, erklärt Sahin. Denn das geruchlose aber lebensgefährliche Gas ist schwerer als Luft und sammelt sich deshalb am Boden. Die fünf kleinen weißen Kästchen in seinem Lokal muss der Chef gemäß der Verordnung jede Woche auf ihre Funktionsfähigkeit kontrollieren. „Sollten sie je ausschlagen, müssen wir die Gaststätte sofort evakuieren und alle Fenster aufreißen“, weiß Sahin, was im Ernstfall zu tun ist. Aber das sei bis jetzt noch nie vorgekommen.

Auch Francesco Fontana, Inhaber der „Fellas Lounge“, hat alle Vorgaben umgesetzt. Seit der Eröffnung hänge der Warnhinweis am Eingang. Mit einer Bewirtungsfläche von 60 Quadratmetren und fünf CO-Warnmeldern liegt er sogar über den Vorgaben der Stadt. Laut der Verfügung ist je 25 Quadratmetern Fläche ein CO-Warnmelder Pflicht. Und auch die Feuerlöscher mit je sechs Kilogramm Löschschaum stehen im Notfall bereit. Die Lüftungsanlage der „Fellas Lounge“ in der Carl-Benz-Straße 3 kann 3000 Kubikmeter Luft pro Stunde nach draußen befördern, weshalb Fontana 23 Shishas gleichzeitig herausgeben darf.

In der „Ju.Me.Ra Beach & Lounge“, Friedrichsfelder Straße 26, sieht es dagegen anders aus. „Wir überlegen gerade, ob und wie wir die Maßnahmen umsetzen“, erklärt Mitinhaberin Nicole Moser auf Nachfrage unserer Zeitung. Bis es soweit ist, bleibe das Lokal aber geschlossen.

Info: Weitere Bilder gibt’s unter www.schwetzinger-zeitung.de

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Schwetzingen: Diese Sicherheitsvorkehrungen gelten für Shishabars

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Die Sicherheitsverfügung auf einen Blick

Shishas sind Wasserpfeifen, die ihren Ursprung im arabischen Raum haben. Mit ihnen wird Tabak meist in Kombination mit Fruchtaromen geraucht. Die Mischung wird nicht verbrannt, sondern unter der Hitzeeinwirkung von glühender Kohle verdampft. Dabei wird unter anderem Kohlenstoffmonoxid (CO) freigesetzt. Der Rauch wird durch das Wasser und einen langen Schlauch gezogen, was ihn abkühlt.

Die neue Verfügung schreibt vor, dass Shishabars mit einer Lüftungsanlage ausgestattet sein müssen. Je herausgegebener Wasserpfeife muss die Anlage 130 Kubikmeter Luft pro Stunde über das Dach mit einer Mindestgeschwindigkeit von sieben Metern pro Sekunde nach draußen ableiten können.

Zur Überwachung der CO-Konzentration in der Luft muss je 25 Quadratmetern Verkaufsfläche ein Warnmelder vorhanden sein. Er ist wöchentlich zu überprüfen und jedes Anschlagen muss dokumentiert werden.

Auch im Anzündebereich der Kohlen ist ein Warnmelder verpflichtend. Zudem muss der Bereich mit einem Rauchabzug und einem Feuerlöscher ausgestattet sein. Beim Anzünden darf kein Funkenflug über die nicht brennbare Unterlage hinaus entstehen. Ein weiterer Feuerlöscher muss hinter der Theke stehen.

Sämtliche Abfallbehälter müssen aus nicht brennbarem Material bestehen und einen dicht schließenden Deckel haben.

Am Eingang muss ein Schild auf die Gesundheitsgefahren von Kohlenstoffmonoxid hinweisen.

Die Nichtbeachtung der Verfügung wird ein Strafgeld in Höhe von 1000 Euro fällig. cao

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